12.
Okt 2020

Daimler-Dieselskandal: Erstes BGH-Verfahren erst im Dezember

Eigentlich sollte der erste Daimler-Dieselskandal-Prozess vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Oktober 2020 starten. Dieses Verfahren wurde nun jedoch kurzfristig abgesagt, da der Kläger die Revision zurückgezogen hat. Allerdings terminierte der BGH zeitgleich eine neue Verhandlung, die am 14. Dezember stattfinden soll. Eine höchstrichterliche Entscheidung im Daimler-Dieselskandal wird mit Spannung erwartet, denn diese wird Verbrauchern in ganz Deutschland zu Rechtssicherheit verhelfen.

 

Neues BGH-Verfahren im Dezember: Das sind die Hintergründe 

In dem Verfahren am 14. Dezember 2020 geht es um eine Mercedes E-Klasse, die im Februar 2016 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Der Kläger möchte den PKW an den Hersteller zurückgeben und fordert im Gegenzug Schadensersatz. Das Fahrzeug wird nämlich mit einem Diesel-Motor der Baureihe OM 642 angetrieben. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. 

 

Mit dieser Abschalteinrichtung arbeitet Daimler 

Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald sich die Außentemperatur unter bzw. über den Grenzwerten befindet, die in den Testlaboren vorgeschrieben wurden (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. Das bedeutet, dass die betroffenen PKW bei weniger als 20 oder mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. 

Daimler selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen Fahrzeuge zu schützen. Experten zweifeln jedoch an der Notwendigkeit eines Thermofensters. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) beispielsweise in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. 

 

Erstes Oberlandesgericht bewertet Daimler-Manipulationen als illegal 

Zahlreiche Rechtsexperten gehen nun davon aus, dass auch der Bundesgerichtshof die Abschalteinrichtungen von Daimler als illegal bewerten wird. Zuletzt gab es immer mehr verbraucherfreundliche Urteile in der Sache. Beispielsweise sprachen die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg dem Halter eines Mercedes-Benz GLK eine Entschädigung für die Rückgabe seines manipulierten PKW zu. Es war zu diesem Zeitpunkt das erste positive OLG-Urteil im Daimler-Dieselskandal. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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