18.
Okt 2021

Oberlandesgerichte setzen Daimler wegen Manipulationen unter Druck

Die Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart und Oldenburg möchten den Mercedes-Abgasskandals weiter aufklären und setzen Daimler damit unter Druck. Die zuständigen Richter haben sich nämlich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gewandt, um Details über die von Daimler verwendete Manipulationssoftware herauszufinden. Die Informationen der Bundesoberbehörde könnten die Schadensersatzklagen von betroffenen Mercedes-Haltern enorm erleichtern.

Kühlmittelsolltemperatur im Zentrum der Abgasskandal-Aufklärung

Die deutschen Oberlandesgerichte möchten von dem Kraftfahrt-Bundesamt die genauen Hintergründe erfahren, weshalb die Behörde verschiedene Mercedes-Benz-Autos mit dem Diesel-Motor OM651 zurückgerufen hat. Seit 2018 waren mehrere Modellvarianten mit diesem Motor Teil von Rückrufaktionen aufgrund des Abgasskandals.

Beide Gerichte haben beim KBA angefragt, inwieweit die Behörde eine Manipulation verschiedener Mercedes-Benz-Modelle durch die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung festgestellt hat. Mehrere Gutachten haben nämlich ergeben, dass einige Mercedes-Fahrzeuge ihren Abgasausstoß während amtlicher Zulassungstests mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur verbessern.

Konkret erkennen die betroffenen Fahrzeuge Prüfsituationen und fahren ihre Kühlmittelsolltemperatur in diesem Moment von 100 auf 70 Grad Celsius herunter. Dies führt zu einem deutlich geringeren Stickoxid-Ausstoß. Im herkömmlichen Straßenbetrieb erfolgt dieser Effekt hingegen nicht, weshalb die Kühlmittelsolltemperatur im Normalbetrieb auf 100 Grad ansteigt und damit auch der Schadstoffausstoß der betroffenen PKW.

Oberlandesgerichte möchten detaillierte Infos erhalten

Die Oberlandesgerichte haben nun unter anderem technische Fragen zur Funktionsweise dieser Abschalteinrichtung an das KBA übermittelt. Dadurch soll endgültig geklärt werden, ob sich Daimler durch die Nutzung dieser Manipulationssoftware sittenwidrig verhalten hat und inwieweit das Kraftfahrt-Bundesamt diese Form der Abschalteinrichtung als unzulässig qualifiziert hat.

Daimler selbst hat nach dem Bekanntwerden des Mercedes-Abgasskandals zwar erklärt, in der Sache für Aufklärung zu sorgen, doch der Stuttgarter Autobauer scheint klar zwischen Worten und Taten zu differenzieren. Der Konzern hat nämlich zugegeben, Diesel-Autos manipuliert zu haben. Die Funktionsweisen der verwendeten Manipulationssoftware erklärt der Stuttgarter Autobauer hingegen nicht.

Fast alle Mercedes-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Neben Fahrzeugen mit dem OM651-Motor sind auch PKW-Modelle mit den Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640 und OM642 vom Mercedes-Abgasskandal betroffen. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter, Vito und Viano.

Wegen des Abgasskandals haben Diesel-Fahrzeuge, insbesondere nachweislich manipulierte Autos, unter anderem massiv an Wert verloren. Außerdem ist unklar, inwieweit sich durchgeführte Software-Updates negativ auf die Lebensdauer der betroffenen Automobile auswirken. Deshalb haben die Halter von illegal manipulierten Autos Anspruch auf Schadensersatz

Diese Rechte haben betroffene Mercedes-Halter – risikofreies Klagen ist möglich

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat unter anderem die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen.

Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.

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