21.
Jan 2021

Das bedeutet das EuGH-Urteil im Abgasskandal für Verbraucher

Am 17. Dezember 2020 holte der Abgasskandal die gesamte Automobilindustrie ein. An diesem Tag verkündeten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass sämtliche Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen illegal sind. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs dadurch zwischen den Zulassungstests und dem normalen Straßenbetrieb unterscheidet. Damit ist klar: Nahezu sämtliche Fahrzeughersteller haben sich illegal verhalten. Die betroffenen Halter haben zudem Anspruch auf Schadensersatz. 

Diese Autohersteller sind vom Abgasskandal betroffen 

Damit ist endgültig klar: Wenn es um die Abgasreinigung geht, wurde nicht nur innerhalb des Volkswagen-Konzerns geschummelt. Auch Autos von Mercedes-Benz, BMW, Fiat, Volvo, Opel, Citroën, Volvo sowie zahlreichen weiteren Herstellern wurden manipuliert.  

Die verwendete Betrugstechnik unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller, jedoch haben alle Manipulationen den gleichen Effekt: Die Fahrzeuge halten die zulässigen Emissionsgrenzwerte ausschließlich während amtlicher Zulassungstests ein. Im Normalbetrieb stoßen die manipulierten PKW ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffmengen aus 

Diese Manipulationen erfolgten aus reiner Profitgier. Schon vor Jahren war es technisch möglich, saubere Dieselmotoren herzustellen. Es war jedoch deutlich günstiger, die Motoren einfach zu manipulieren. Dies hatte zur Folge, dass weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge jahrelang die Umwelt enorm verpestet haben. Dies führte zu einer hohen Feinstaubbelastung in einigen Städten – und letztlich zu Diesel-Fahrverboten. 

 

Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz 

Die Käufer der manipulierten PKW sind davon ausgegangen, dass die Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge funktioniert. Dies war nicht der Fall. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals sank die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen enorm und damit auch der Wert dieser PKW. Vor allem nachweislich manipulierte Autos sind nicht selten mindestens 20 Prozent weniger wert als vergleichbare Autos, die nicht manipuliert wurden. Unter anderem deshalb haben betroffene Halter Anspruch auf Schadensersatz. 

 

Rechtssicherheit dank BGH-Urteil   

Diesbezüglich herrscht in Deutschland bereits Rechtssicherheit: Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein nämlich das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Seitdem ist klar, dass vom Abgasskandal betroffene PKW-Halter Schadenersatzansprüche in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen haben.   

Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. So erhielt der BGH-Mandant von der Kanzlei Goldenstein beispielsweise 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan, obwohl er das Auto knapp sechs Jahre zuvor für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Besonders ins Gewicht fällt diese sogenannte Nutzungsentschädigung erst ab einer Laufleistung in Höhe von ca. 200.000 Kilometern.  

Bislang sorgt das BGH-Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtssicherheit. In der Folge des EuGH-Urteils lässt sich die Entscheidung aber auch auf sämtliche illegal manipulierte Fahrzeuge von anderen Herstellern übertragen. Die Chancen auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz stehen also bestens für die Besitzer von illegal manipulierten Autos. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal      

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.    

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