08.
Apr 2021

Das VW Software-Update: Zulässig oder nicht?

Mehr als zwei Millionen manipulierte Fahrzeuge aus dem gesamten VW-Konzern erhielten ein Software-Update, das ihre Abgasreinigung normalisieren sollte. Die Fahrzeuge überschritten die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nämlich oft um ein Vielfaches, weil VW eine Betrugssoftware in ihren Motoren installiert hatte. Doch auch nach dem Update halten die PKW die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur bei bestimmten Temperaturen ein. Ist das zulässig?

Europäischer Gerichtshof: Thermofenster sind illegal

Bereits vor Jahren ergaben ARD-Recherchen, dass das VW Software-Update ein sogenanntes Thermofenster enthält. Das bedeutet, dass die upgedateten Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius einhielten. Außerhalb dieses Temperaturfensters stoßen die PKW teilweise noch mehr Schadstoffe aus als vor dem Update.

Im Dezember 2020 entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass sämtliche Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen illegal sind. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Abgasreinigung dadurch zwischen dem Test- und Normalbetrieb unterscheidet. Der Einsatz eines Thermofensters sei laut der obersten EU-Richter nur dann zu rechtfertigen, wenn das Fahrzeug ansonsten unmittelbare Motorenschäden oder zum Beispiel Probleme mit der Lenkung hätte. Das ist beim VW Software-Update nicht der Fall.

Zulassung des Software-Updates muss erneut geprüft werden

Volkswagen selbst gab im Zuge des EuGH-Urteils an, dass der Konzern die Verwendung des Thermofensters bei der Zulassung des Software-Updates kommuniziert hat. Das würde bedeuten, dass das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine illegale Abschalteinrichtung zugelassen hätte.

In jedem Fall muss der Zulassungsprozess des Updates im Zuge des EuGH-Urteils noch einmal geprüft werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die upgedateten Fahrzeuge einmal mehr zurückgerufen werden, damit ihre Abgasreinigung endlich auch unabhängig von der Außentemperatur einwandfrei funktioniert.

Schadensersatz für manipuliertes Update?

Die betroffenen Fahrzeuge sind demnach weiterhin einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt, was sie insbesondere für einen möglichen Weiterverkauf unattraktiv macht. Ohnehin haben die manipulierten Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals bereits massiv an Wert verloren. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden sie für deutlich weniger gehandelt als vergleichbare Automobile, die nicht manipuliert haben. Diese wertmindernden Umstände könnten Schadensersatzansprüche für betroffene Halter rechtfertigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich allerdings, dass der Einbau des Thermofensters nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen zu rechtfertigen. Grundsätzlich könnte allerdings das Bundesverkehrsministerium als Dach-Institution des KBA in der Sache haftbar gemacht werden. Schließlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt die illegale Abschalteinrichtung vermutlich genehmigt.

Darüber hinaus haben sämtliche Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten EA 189-Motor weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen geltend zu machen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihr Fahrzeug vor der Durchführung des Updates gekauft haben. In diesem Fall konnten die Halter nämlich beim Kauf nicht wissen, dass ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Sie haben die Möglichkeit, mindestens eine Entschädigung in Höhe der Verkaufsmarge von Volkswagen durchzusetzen.

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