15.
Mrz 2024

Demonstrationen wegen DWS-Greenwashing-Skandal

Vor der Zentrale der DWS haben Umweltaktivisten gestern mit roten Ölfässern demonstriert, weil der größte deutsche Vermögensverwalter ihrer Meinung nach zu viel in Klimasünder investiere. Im vergangenen Jahr musste die DWS sogar schon eine Millionenstrafe zahlen, weil das Unternehmen Fondsprodukte nachhaltiger beworben hat, als diese tatsächlich waren. Betroffene Anleger können sich dagegen zur Wehr setzen.

Deutsche Ermittler gehen gegen DWS vor

Auch in Deutschland ermitteln unter anderem die Staatsanwaltschaft Frankfurt und die BaFin bereits wegen der Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS. Seit 2022 kam es in diesem Zusammenhang schon zu drei Razzien in den Geschäftsgebäuden der Deutschen Bank-Tochter. Bei diesen Durchsuchungen sollen die Frankfurter Ermittler schon über drei Millionen Dokumente von der DWS gesichert haben.

Beobachter gehen davon aus, dass die deutschen Ermittler dem Beispiel der US-Börsenaufsicht SEC folgen und ein Bußgeld gegen die DWS verhängen werden. Die SEC hatte im September 2023 eine solche Strafzahlung gegen die DWS verhängt. Denkbar ist zudem, dass auch gegen Führungspersönlichkeiten der DWS strafrechtliche Ermittlungen geführt werden.

 

DWS droht Klagewelle von Fondsanlegern

Der DWS droht wegen des Greenwashing-Skandals allerdings nicht nur eine hohe Strafzahlung. Stattdessen könnte das Unternehmen finanziell deutlich stärker belastet werden, wenn betroffene Fondsanleger sich gegen die irreführende Werbung der DWS zur Wehr setzen und Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Betroffene Anleger haben nämlich grundsätzlich die Möglichkeit, ihre vollständigen Investitionen rückgängig zu machen. Schließlich hätten diese wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in als nachhaltig deklarierte Fondsprodukte der DWS investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von dem Betrug gewusst hätten.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: