25.
Feb 2020

Der Dieselskandal vor dem BGH (Teil 1): Die Hintergründe des Verfahrens

Am 5. Mai 2020 wird ein Fall der Kanzlei Goldenstein & Partner der erste Dieselskandal-Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein. Das Urteil wird noch im selben Tag erwartet und eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Bis zum Start des Verfahrens stellen wir jede Woche einen Teilaspekt der Verhandlung vor. Heute: Die Hintergründe des Verfahrens.

Vor rund dreieinhalb Jahren wurde öffentlich, dass Volkswagen in einigen Diesel-Modellen illegale Abschalteinrichtungen installiert hat. Dadurch haben die Fahrzeuge in Testsituationen einen geringeren Schadstoffausstoß vorgegeben, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. In der Folge musste der Wolfsburger Konzern weltweit mehr als elf Millionen Autos zurückrufen – allein in Deutschland waren es rund 2,4 Millionen Stück.

US-Kunden wurden sofort entschädigt – deutsche Halter müssen klagen

VW entschädigte die rund 350.000 betroffenen Fahrzeughalter in den Vereinigten Staaten nach kurzer Zeit mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro für diesen Betrug. In Deutschland ging es hingegen nicht so schnell. 

Hierzulande müssen geschädigte PKW-Besitzer ihre Rechte individuell durchsetzen. Zwar wurde extra für den Dieselskandal ein neues Instrument – das sogenannte Musterfeststellungsverfahren – geschaffen, doch ein Urteil in diesem Prozess wird erst in einigen Jahren erwartet. Ferner wird in dem Verfahren lediglich ein Feststellungsurteil ergehen – anschließend muss jeder “Musterkläger” seine Ansprüche einzeln gegen VW durchsetzen. Die individuelle Rechtsdurchsetzung dauert hingegen nur rund sechs Monate.

Die Erfolgsaussichten für Verbraucher stehen gut: Nahezu alle deutschen Gerichte urteilen im Abgasskandal verbraucherfreundlich und ermöglichen den betroffenen Haltern die Rückabwicklung ihres jeweiligen Fahrzeuges für den ursprünglichen Kaufpreis. Bislang gab es in der Sache jedoch kein Urteil durch die oberste juristische Instanz in Deutschland – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das wird sich nun ändern.

Erster BGH-Fall im Dieselskandal: Es geht um einen gebrauchten VW Sharan

Im Mai wird der BGH nun erstmals ein Abgasskandal-Verfahren verhandeln (Az.: VI ZR 252/19) . Dabei geht es um einen manipulierten VW Sharan, der im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem VW-Vertragshändler gekauft wurde. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 25.616,10 Euro nebst Zinsen für die Rückgabe seines PKW zu. Zu diesem Zeitpunkt war es das erste stattgegebende Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen Volkswagen. 

Beide Parteien legten Revision gegen das Urteil ein – VW, weil der Konzern den Betrug weiterhin bestreitet und Goldenstein und Partner, weil sich die bisherige Laufleistung des Fahrzeuges negativ auf die Entschädigungssumme auswirkte. Nun muss der BGH ein für alle Mal klären, ob Volkswagen sich bei dem Einbau von Abschalteinrichtungen sittenwidrig verhalten hat. Außerdem wird entschieden, wie sich die Entschädigung für betroffene Fahrzeughalter zusammensetzt. Sämtliche Experten erwarten ein verbraucherfreundliches Urteil. Das hatte der BGH bereits in einem Hinweisbeschluss in einem Verfahren aus Gewährleistungsansprüchen gegen einen Händler angedeutet (Az.: VIII ZR 225/17). In den kommenden Wochen werden wir an dieser Stelle sämtliche Aspekte der Verhandlung aufschlüsseln.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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