06.
Mrz 2020

Der Dieselskandal vor dem BGH (Teil 2): Der Tatbestand

Am 5. Mai 2020 wird ein Fall der Kanzlei Goldenstein & Partner der erste Dieselskandal-Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein. Das Urteil wird noch im selben Tag erwartet und eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Bis zum Start des Verfahrens stellen wir jede Woche einen Teilaspekt der Verhandlung vor. Heute: Der Tatbestand.

Die Anspruchsgrundlage gegen Volkswagen ist eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung. Der Konzern hat nämlich über Jahre hinweg mehrere Millionen Dieselfahrzeuge mit Abgaswerten beworben, die diese Autos auf der Straße jedoch massiv überschritten haben. Damit kam VW nur durch, da das Unternehmen illegale Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-PKW installierte. 

Manipulationssoftware machte Zulassung von schmutzigen Diesel-PKW möglich

Diese Software erkannte Prüfungssituationen und reduzierte daraufhin den Schadstoffausstoß. Dadurch wurden diverse manipulierte VW-Modelle offiziell zugelassen, obwohl sie die zugelassenen Umweltrichtlinien eigentlich um ein Vielfaches überschritten. So stießen die Diesel-PKW, die der Konzern sogar als “Clean Diesel” bewarb zwischen vier- bis achtmal mehr Stickoxide aus als es die EU-Richtlinien erlauben.

Auch der Rentner Herbert Gilbert, mit dessen Fall sich der BGH am 5. Mai befasst, hat sich diesbezüglich von Volkswagen täuschen lassen:

“Im Jahr 2014 habe ich mir zum ersten Mal ganz bewusst ein umweltfreundliches Auto gekauft. Als ich zwei Jahre später die Gewissheit hatte, dass mein Fahrzeug tatsächlich viel umweltschädlicher war, als angenommen, fühlte ich mich von Volkswagen ausgetrickst.”

Hohe Wertverluste und Fahrverbote: Die Folgen des Dieselskandals

Neben einem schlechten Gefühl bei den geschädigten VW-Kunden sorgte der Dieselskandal aber auch für massive Wertverluste der betroffenen Fahrzeuge. Zudem wurden in einigen deutschen Städten Diesel-Fahrverbotszonen eingerichtet, die aufgrund der hohen Stickoxid-Belastung nötig waren. Hätten alle PKW die geltenden Stickoxid-Grenzwerte eingehalten, wäre es wohl nie soweit gekommen.

Deshalb haben die Halter von Dieselskandal-Fahrzeugen die Möglichkeit, sich juristisch gegen diesen Betrug zu wehren. Die Erfolgsaussichten für Verbraucher stehen gut: Nahezu alle deutschen Gerichte urteilen im Abgasskandal verbraucherfreundlich und ermöglichen den betroffenen Haltern die Rückabwicklung ihres jeweiligen Fahrzeuges für den ursprünglichen Kaufpreis. Bislang gab es in der Sache jedoch kein Urteil durch die oberste juristische Instanz in Deutschland – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das wird sich am 5. Mai 2020 ändern.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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