27.
Jun 2020

Der Dieselskandal vor dem BGH: VW holt den manipulierten Sharan ab

Am 25. Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH entschied erwartungsgemäß verbraucherfreundlich. Folglich konnte der Kläger sein manipuliertes Fahrzeug an VW zurückgeben und erhielt dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises plus Verzugszinsen. Lediglich die bisherige Laufleistung musste sich der Mandant der Kanzlei in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen. Nachdem Volkswagen die vollständige Entschädigungssumme bereits überwiesen hatte, hat der Konzern nun das manipulierte Fahrzeug abgeholt.

“Nun kann unser Mandant dieses Kapitel in seinem Leben endlich schließen und den Betrug abhaken”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und führt fort: “Dieser Fall hat Millionen Verbrauchern in Deutschland zu Rechtssicherheit verholfen. Gemeinsam haben wir gezeigt, dass hierzulande auch ein Großkonzern nicht über dem Gesetz steht.”

Hohe Entschädigung trotz intensiver Fahrzeugnutzung

Insgesamt überwies VW dem BGH-Kläger 29.805,32 Euro für sein Fahrzeug, obwohl er dieses vor knapp sechs Jahren für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Vergleichbare Modelle werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell für gerade einmal rund 18.000 Euro gehandelt.

„Unser Mandant hat sich bewusst dazu entschieden, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen und wurde von VW enttäuscht. Während der Gebrauchtwagen-Marktwert seines PKW durch den Skandal extrem gesunken ist, konnten wir für ihn eine Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis in Höhe von 31.500 Euro orientiert. 

Am Ende wurden unserem Mandanten fast 30.000 Euro überwiesen, obwohl er das Fahrzeug jahrelang genutzt hat. Hätte er das Auto verkauft oder sich der sogenannten Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, hätte er nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten”, sagt Claus Goldenstein. Er ergänzt:

„Der Sieg vor dem BGH war wegweisend, denn künftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung beziehen. Betroffene Verbraucher haben nun Rechtssicherheit. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern in Deutschland  nicht über dem Gesetz steht.

Wir raten jedem, der ein Dieselfahrzeug besitzt, sich bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Mittlerweile ist es ein offenes Geheimnis, dass neben VW auch nahezu alle anderen Hersteller von Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. Das BGH-Urteil wird auch für die manipulierten PKW dieser Autobauer  eine Signalwirkung haben.”

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: