09.
Mai 2020

Der Dieselskandal vor dem Europäischen Gerichtshof: So geht es weiter

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, stuft sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen ein, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. In der Folge wird es wohl zeitnah bei sämtlichen Herstellern von Diesel-Fahrzeugen zu Rückrufen kommen. Doch wann gibt es rechtliche Klarheit für betroffene Halter von Dieselfahrzeugen?

Fest steht: Die Generalanwaltschaft hat sich sehr genau mit dem Dieselskandal befasst, denn der Schlussantrag, in dem Eleanor Sharpston ihre Rechtsauffassung erläuterte, wurde mehrfach verschoben und sollte eigentlich schon vor mehreren Monaten präsentiert werden. Damit diese Rechtsauffassung gültig wird, bedarf es jedoch eines Urteils durch den EuGH. Dieses wird erst in den kommenden Monaten folgen.

EuGH-Urteil sorgt herstellerübergreifend für Rechtssicherheit im Dieselskandal

Im Normalfall bestätigt der EuGH in seinen Urteilen die Argumentation der Generalanwaltschaft. Alles andere wäre auch in diesem Fall eine Überraschung. Demnach würden sämtliche Manipulationen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal als illegal eingestuft werden. Diesbezüglich gab es bislang noch einige rechtliche Unsicherheiten – vor allem in Bezug auf sogenannte Thermofenster. 

Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, sobald sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Demnach halten betroffene Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Umwelrichtlinien nur bei Temperaturen zwischen ungefähr 15 und 30 Grad ein. In Deutschland werden diese Grenzwerte in nahezu jedem Monat im Schnitt unter- oder überschritten. Laut der EuGH-Generalanwaltschaft eindeutig illegal. 

Millionen Fahrzeugrückrufe drohen

Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – nutzen diese Thermofenster. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Die jeweiligen Hersteller begründeten die Verwendung von Thermofenstern in der Regel mit dem Schutz der jeweiligen Motoren. 

Dieser Auffassung widerspricht die EuGH-Generalanwaltschaft nun. So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind. Im Normalfall schützen Thermofenster jedoch lediglich vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors.

“Der Dieselskandal nimmt komplett neue Ausmaße an”

“Dadurch nimmt der Dieselskandal komplett neue Ausmaße an”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und führt fort: “Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen. Der gesamten Automobilindustrie drohen nun Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe. Gleichzeitig werden die manipulierten Fahrzeuge wohl enorm an Wert verlieren. Doch betroffene Halter können sich juristisch wehren.

Zwar steht hierzulande ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch aus, doch dies ändert sich am 25. Mai. Dann wird sich der BGH zu einem Fall unserer Kanzlei äußern. Es ist das erste BGH-Urteil im Dieselskandal. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat sich das Gericht bereits in aller Ausführlichkeit verbraucherfreundlich positioniert. Deshalb sind wir uns sicher, dass der BGH diese Rechtsauffassung in seinem Urteil bestätigen wird.

Anschließend können sämtliche betroffenen Halter ihre manipulierten Fahrzeuge gegen die Auszahlung einer Entschädigung, die nicht selten mehrere Zehntausend Euro beträgt, zurückgeben. Zukünftig werden sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof verweisen.  

Zwar bezieht sich das BGH-Urteil nur auf Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA 189. Doch infolge der EuGH-Entscheidung zur generellen Definition von Abschalteinrichtungen wird es auch als Grundsatzurteil für andere Hersteller Verwendung finden.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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