29.
Sep 2020

Diese Auswirkungen hat das EuGH-Urteil im Abgasskandal

Noch in diesem Jahr könnte es zu mehreren Millionen Fahrzeug-Rückrufen kommen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird wohl in den kommenden Wochen seine grundsätzliche Einschätzung zur Legalität von Abschalteinrichtungen abgeben. Ende April hat die Generalanwaltschaft des EuGH bereits in einem Schlussantrag alle Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen als illegal bewertet, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im Normalbetrieb über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt.  

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Richter am EuGH der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft folgen werden. Dies ist eine gängige Praxis. Im Anschluss wäre EU-weit geklärt: Auch die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen von Mercedes-Benz, BMW, Renault, Volvo und zahlreichen weiteren Herstellern sind illegal. Für betroffene Halter bedeutet dies, dass sie ihren PKW wohl nachrüsten lassen und einen hohen Wertverlust in Kauf nehmen müssen. Sie können jedoch Schadensersatzansprüche durchsetzen. 

 

VW-Halter haben seit BGH-Urteil Rechtssicherheit 

Seit langem ist bereits klar, dass Volkswagen seine Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 illegal manipuliert hat. In der Folge haben die betroffenen Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Halter dieser PKW haben die Möglichkeit, ihr Auto gegen den ursprünglichen Kaufpreis an Volkswagen zurückzugeben. Dabei müssen sie sich lediglich die bisher zurückgelegte Laufleistung anrechnen lassen. Dafür erhalten sie Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme weiter erhöht.  

Diese Rechtssicherheit genießen betroffene Halter seit dem 25. Mai 2020, als die Rechtsanwälte von der Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt haben. Seitdem orientieren sich alle Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte an dieser Entscheidung. 

 

Dieselskandal bei Daimler, BMW und Co: Das ist die aktuelle Lage 

Bislang lässt sich das Urteil aber nur auf entsprechende VW-Fahrzeuge übertragen, obwohl auch bei anderen Herstellern klar ist, dass diese ihre Diesel-PKW manipuliert haben. Dazu zählen unter anderen Daimler, BMW, Opel, Volvo und Mitsubishi. 

 

Folge des EuGH-Urteils: Rückruf- und Klagewelle droht 

Durch ein EuGH-Urteil würde der Abgasskandal komplett neue Ausmaße annehmen. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten  Abschalteinrichtungen zugelassen. In Folge des EuGH-Urteils könnten all diese PKW von Rückrufaktionen betroffen sein. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Straßenlizenz. 

“Wir von der Kanzlei Goldenstein sind schon lange davon überzeugt, dass quasi die gesamte Automobilindustrie ihre Dieselfahrzeuge illegal manipuliert hat. Betroffenen Haltern raten wir unbedingt, sich bezüglich ihrer Rechte zu informieren. Gern stehen wir für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: