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Diesel-Ansprüche können auch ohne amtlichen Rückruf durchgesetzt werden
Am Bundesgerichtshof (BGH) wird im Juni ein wegweisendes Urteil im Abgasskandal verkündet. Aller Voraussicht nach werden Deutschlands oberste Zivilrichter am 26.6. verkünden, dass betroffene PKW-Besitzer selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz haben. Das erleichtert es auch für Halter von manipulierten Fahrzeugen, die bislang noch nicht wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.
Abgasskandal: Schadensersatz bei Schädigung und nicht bei Rückruf
Tatsächlich existiert für zwei der drei Fahrzeuge, die Teil des aktuellen BGH-Verfahrens sind, kein Rückrufbescheid durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Zwar ist es für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal von Vorteil, die Wirkungsweisen der vorhandenen Abschalteinrichtung mit Hilfe eines amtlichen Schreibens belegen zu können. Doch dies ist keine Grundvoraussetzung, um in der Sache an Schadensersatz zukommen.
Das Vorhandensein einer Manipulationssoftware kann nämlich auch auf anderen Wegen – beispielsweise mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens – belegt werden. Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2023 eindeutig entschieden, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihnen ein Schaden entstanden ist. Dabei spielt es also keine Rolle, ob das jeweilige Fahrzeug von einem amtlichen Rückruf betroffen ist. Dieser Rechtsauffassung werden auch die Richter am BGH künftig folgen müssen.
Ohne Rückruf werden Fahrzeughalter nicht über Manipulationen informiert
Ein Problem bei manipulierten Fahrzeugen ohne Rückrufbescheid besteht allerdings darin, dass die betroffenen Halter dementsprechend gar nicht darüber informiert wurden, dass ihre Autos eine illegale Abschalteinrichtung enthalten. Unter anderem deshalb geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktuell juristisch gegen über 100 Genehmigungsbescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes vor und fordert einen Rückruf von Fahrzeugen, die laut der DUH allesamt manipuliert wurden.
Diesbezüglich konnte die Umweltorganisation im Februar bereits einen ersten Teilerfolg am zuständigen Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein feiern. Bis es zum Rückruf der betroffenen Fahrzeuge kommt, können aber trotzdem noch Monate oder sogar Jahre vergehen. Rechtskräftig ist die Entscheidung der Verwaltungsrichter nämlich erst, wenn diese auch von den nächsthöheren Gerichten noch einmal bestätigt wird. Dies wird zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit passieren. Doch der beklagte Hersteller – in dem Fall Volkswagen – versucht das Verfahren mit einer Revision in die Länge zu ziehen, um weitere Schadensersatzklagen abzuwehren.
Fahrzeug-Manipulation mit Online-Schnellcheck prüfen lassen
Mit dem Online-Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte können die Halter von Diesel-Fahrzeugen allerdings auch unabhängig von einem Rückruf in wenigen Schritten prüfen, ob sie vom Abgasskandal betroffen sind und sich anschließend bezüglich möglicher Rechtsansprüche beraten lassen.
Längst haben nämlich unabhängige Abgastests ergeben, in welchen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden und in welchen nicht. Demnach müssen vor allem Halter von Diesel-Fahrzeugen der Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 wegen des Abgasskandals mit negativen Folgen wie Wertverlusten oder Fahrzeugschäden rechnen, weshalb diese Schadensersatzansprüche durchsetzen können.
Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.