01.
Nov 2022

Wichtige Diesel-Grundsatzurteile stehen kurz bevor

Die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen sollten in den nächsten Wochen sehr aufmerksam sein. Es stehen nämlich mehrere wegweisende Gerichtsentscheidungen an, die die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal deutlich vereinfachen könnten.

Dürfen Umweltorganisationen erteilte PKW-Typengenehmigungen anfechten?

Unter anderem werden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 8. November entscheiden, ob auch Umweltorganisationen erteilte Typengenehmigungen von Fahrzeugen in Europa anfechten dürfen. Diese Entscheidung ist insofern relevant, da sich daraus eine regelrechte Rückrufwelle entwickeln könnte.

Noch immer wurden nämlich allein in Deutschland mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge nicht zurückgerufen, obwohl diese nur unter bestimmten Bedingungen die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht daher vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen mehrere Typengenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor.

Die Schleswiger Richter haben sich an den EuGH gewandt, um herauszufinden, ob die DUH überhaupt das Recht besitzt, erteilte Typengenehmigungen anzufechten. Falls dies der Fall ist, möchte das norddeutsche Gericht zudem wissen, unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte Abschalteinrichtung erlaubt ist. Abschalteinrichtungen sorgen unter bestimmten Bedingungen für eine starke Reduzierung der Abgasreinigung von Autos.

EuGH-Entscheidung könnte zu Rückrufwelle und vereinfachten Diesel-Klagen führen

Es ist davon auszugehen, dass die verantwortlichen Richter dem DUH und anderen Umweltorganisationen die Klagebefugnis in der Sache zusprechen und strenge Voraussetzungen für die Verwendung von Abschalteinrichtungen festlegen. Ausführungen in diese Richtung hat die EuGH-Generalanwaltschaft nämlich bereits vor Monaten im Rahmen eines Schlussantrages in der Sache verkündet und im Normalfall folgen die EuGH-Richter der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft.

Das Urteil würde mittelfristig vermutlich zu mehreren Millionen Rückrufen führen. Das ist insofern relevant, da es für die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen deutlich einfacher ist, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wenn die jeweiligen Autos amtlich zurückgerufen wurden. In dem Fall können die Manipulationen nämlich auf Basis des Rückrufbescheids belegt werden. Ansonsten wäre hierfür beispielsweise ein aufwändig erstelltes Sachverständigengutachten nötig.

Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

Ebenfalls für eine Vereinfachung von Diesel-Klagen könnte zudem ein weiteres EuGH-Urteil sorgen, dessen Verkündung bislang allerdings noch nicht terminiert wurde. Europas oberste Zivilrichter befassen sich aktuell nämlich auch mit der Frage, ob bereits eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu rechtfertigen.

In der Vergangenheit gab der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, dass Entschädigungsansprüche wegen der Manipulation eines Fahrzeugs nur bei einer sittenwidrigen Schädigung bestehen. Das bedeutet, dass Kläger die Mutwilligkeit der Manipulation belegen müssen.

Sofern es keine Dokumente gibt, die beispielsweise die Anweisung der Manipulation aus der Führungseben des jeweiligen Unternehmens nahelegen, ist ein solches Unterfangen aber oftmals gar nicht so einfach. Wenn jedoch auch eine fahrlässige Schädigung Schadensersatzansprüche rechtfertigt, muss künftig nur noch die illegale Manipulation vor Gericht nachgewiesen werden. Das ist in den meisten Fällen problemlos möglich.

EuGH-Generalanwalt positionierte sich verbraucherfreundlich

Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos verkündete auch in diesem Fall im Vorfeld einen verbraucherfreundlichen Schlussantrag. So gab er an, dass den Haltern von illegal manipulierten Autos in jedem Fall ein Schaden entsteht. Schließlich dachten diese, dass sie ein mangelfreies Fahrzeug erwerben. Daher spielt es laut ihm für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen keine Rolle, ob diese Schädigung auf fahrlässige oder mutwillige Weise erfolgte.

Sollten die EuGH-Richter dieser Auffassung folgen, müssten auch die deutschen BGH-Richter ihre bisherige Rechtsauslegung noch einmal überdenken. Am Bundesgerichtshof wurde daher bereits in weiser Voraussicht ein Verfahren für den 21. November angesetzt. An diesem Tag möchten sich Deutschlands oberste Richter zu dem EuGH-Urteil, das bis dahin verkündet worden sein soll, äußern.

Während die 2015 bekanntgewordenen Manipulationen von Volkswagen bereits als sittenwidrige Schädigung eingestuft wurden, würden vor allem die Halter von manipulierten Fahrzeugen von Herstellern wie Mercedes-Benz, Opel oder Fiat von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung in Bezug auf eine fahrlässige Schädigung profitieren.

Klagewelle droht: Kurzfristige Rechtsberatung ergibt Sinn

Angesichts der zahlreichen zu erwartenden Urteile ist davon auszugehen, dass bald eine neue Klagewelle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal losgetreten wird. Noch immer haben nämlich mehrere Millionen Fahrzeughalter ihre Chance nicht wahrgenommen, Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal durchzusetzen.

Wenn viele Klagen zur gleichen Zeit eingereicht werden, könnte es zu einer langen Bearbeitungsdauer der zuständigen Gerichte kommen. Daher ergibt es für betroffene Verbraucher Sinn, sich bereits frühzeitig über die eigenen juristischen Optionen zu informieren. Je eher eine Klage nämlich eingereicht wird, umso schneller kann diese auch erfolgreich abgeschlossen werden.

Risikofreie Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist möglich

Dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben, liegt unter anderem daran, dass die betroffenen Autos durch den Abgasskandal enorm an Wert verloren haben. Zudem sind Folgeschäden wie Leistungseinbrüche oder sogar schwerwiegende Motorschäden nicht auszuschließen. Generell hätte wohl kaum ein Fahrzeughalter das eigene Auto zum selben Kaufpreis erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt schon bekannt gewesen wäre.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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