15.
Nov 2022

Diesel-Urteil: Fiat muss Wohnmobil-Besitzer entschädigen

Fiat wurde aktuell einmal mehr zur Zahlung von Schadensersatz wegen des Abgasskandals verurteilt. Im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte sprach das Landgericht (LG) Tübingen dem Besitzer eines Wohnmobils der Marke Adria eine Entschädigung in Höhe von fast 59.000 Euro zu, obwohl das Reisemobil ursprünglich knapp 5000 Euro weniger gekostet hat.

Wohnmobile mit Fiat-Fahrgestellen sind vom Abgasskandal betroffen

Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahr 2017 für 54.000 Euro gekauft und den Kaufpreis teilweise finanziert. Hersteller des Wohnmobils ist zwar Adria. Doch das slowenische Unternehmen kaufte das verwendete Fahrgestell sowie den manipulierten Motor auch nur bei Fiat ein. Deshalb ging der Kläger auch juristisch gegen Fiat und nicht Adria vor.

Der Fiat-Abgasskandal wurde im Oktober 2020 bekannt. Damals verkündete die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäftsräumen von Fiat, dass auch der italienische Autohersteller verschiedene Fahrzeugtypen illegal manipuliert hat. Demnach sind in Deutschland allem Wohnmobile vom Fiat-Abgasskandal betroffen. Das liegt daran, dass der Fiat Ducato nicht nur von Adria als Fahrgestell genutzt wird, sondern quasi von jedem namhaften Reisemobil-Hersteller.

Besitzer von Fahrzeugen mit Fiat-Motoren wurden getäuscht – Rechtsansprüche bestehen

Mittlerweile haben auch unabhängige Abgastests mehrfach belegt, dass vor allem Diesel-Varianten des Ducato, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Die manipulierten Fiat-Fahrzeuge wurden so konzipiert, dass sie lediglich unter den Bedingungen eines amtlichen Abgastests ihren Schadstoffausstoß gesetzeskonform regulieren.

Bei bestimmten Außentemperaturen bzw. ab einer bestimmten Fahrzeit wird die Abgasreinigung allerdings teilweise oder sogar komplett abgeschaltet. Dadurch stoßen die manipulierten Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide aus, als es eigentlich erlaubt wäre. Das ist selbstverständlich verboten.

Fiat hat bewusst auf eine günstige und minderwertige Abgastechnik gesetzt, um die eigenen Margen zu optimieren. Die Kosten hierfür werden allerdings nicht von der Umwelt, sondern auch von den Besitzern der manipulierten Fahrzeuge getragen. Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat nämlich gezeigt, dass nachweislich manipulierte Autos an Wert verlieren und teilweise Folgeschäden erleiden. Unter anderem deshalb können die Halter dieser Fahrzeuge Schadensersatzansprüche durchsetzen.

LG Tübingen: Fiat muss auch für Fahrzeug-Aufwertungen und Finanzierungskosten zahlen

Am Landgericht Tübingen machte nun der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte seine Rechtsansprüche in der Sache geltend. Konkret forderte er Fiat dazu auf, sein mittlerweile fünf Jahre altes Wohnmobil zurückzunehmen, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Fiat soll sowohl für den Kaufpreis als auch die entstandenen Kosten für Fahrzeugaufwertungen und die Finanzierung aufkommen.

Im Rahmen eines Versäumnisurteils gaben die Tübinger Richter dem Kläger nun recht. Sie sprachen ihm eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 58.954,84 Euro sowie Verzugszinsen zu. Auch die entstandenen Anwalts- und Verfahrenskosten müssen von Fiat übernommen werden.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: