15.
Jun 2023

Dieselgate: Österreicher erhält in Deutschland Schadensersatz

Österreicher können ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal gegenüber deutschen Fahrzeugherstellern auch in Deutschland durchsetzen. Das haben die Richter am deutschen Landgericht (LG) Braunschweig aktuell bestätigt, denn dort wurde einem österreichischem VW Golf-Besitzer aktuell Schadensersatz nach österreichischem Recht zugesprochen.

Deshalb ergibt es für Österreicher Sinn, in Deutschland zu klagen

Dass Österreicher ihre Abgasskandal-Rechte in Deutschland durchsetzen, ergibt Sinn, weil die zivilrechtliche Aufarbeitung der Thematik in Deutschland bereits deutlich fortgeschrittener ist als in Österreich und überwiegend verbraucherfreundlich ausfällt.

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zu verschiedenen Detailfragen im Abgasskandal, während in Österreich erst vor wenigen Wochen das erste Grundsatzurteil in der Sache durch den Obersten Gerichtshof verkündet wurde. Demnach wird es deutschen Richtern einfacher gemacht, Einzelfälle zu bewerten. Zudem sind die Erfolgsaussichten von Diesel-Klagen in Deutschland sehr gut.

LG Braunschweig: Österreicher erhält finanzielle Entschädigung

In dem aktuellen Verfahren am Landgericht Braunschweig hatte ein österreichischer VW-Besitzer geklagt, der sein Fahrzeug an VW zurückgeben und dafür seinen ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bislang zurückgelegte Laufleistung verlangte. Er ging in Braunschweig gegen Volkswagen vor, weil der Konzern dort seinen Gerichtsstand hat. Das war offensichtlich eine gute Entscheidung, denn die Braunschweiger Richter sprachen dem Golf-Besitzer nun Schadensersatz zu.

Insgesamt erhält der Österreicher rund 11.500 Euro sowie Verzugszinsen für seinen mehr als zehn Jahre alten Golf, mit dem er bereits mehr als 160.000 Kilometer zurückgelegt hat. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde das Fahrzeug aktuell mehrere Tausend Euro weniger einbringen. Das mag nicht zuletzt daran liegen, dass nachweislich manipulierte Diesel-Fahrzeuge teilweise hohe Wertverluste erlitten haben.

Viele weitere Urteile nach österreichischem Recht werden in Deutschland folgen

Das aktuelle Urteil belegt, dass Österreicher ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal auch in Deutschland durchsetzen können. Es wird erwartet, dass nun reihenweise ähnliche Urteile folgen werden. Entsprechende Entscheidungen werden wohl nicht nur in Braunschweig, sondern vermehrt auch in Stuttgart und Ingolstadt verkündet werden, denn dort haben beispielsweise Porsche, Mercedes-Benz und Audi ihren Hauptsitz und viele Österreicher verlangen wegen des Abgasskandals auch von diesen Unternehmen Schadensersatz.

Dass es für Österreicher überhaupt möglich ist, ihre bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal in Deutschland durchzusetzen, liegt daran, dass Verbraucher ihre Rechtsansprüche innerhalb der Europäischen Union am eigenen Gerichtsstand oder dem der beklagten Partei durchsetzen können. Letzterer befindet sich bei deutschen Autoherstellern wie Volkswagen, Opel, Audi und Mercedes-Benz in Deutschland.

Verjährungsfrist ist in Österreich noch nicht eingetreten

Bei ihren Klagen in Deutschland profitieren Österreicher davon, dass sie ihre Ansprüche nach österreichischem Recht durchsetzen können. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise österreichische VW-Halter selbst heute noch problemlos in Deutschland klagen können, während viele Entschädigungsansprüche von deutschen Haltern bereits verjährt sind.

In Deutschland ist es Verbrauchern nämlich nur möglich, bestehende Rechtsansprüche innerhalb von drei Jahren zum Jahresende nach dem Bekanntwerden eines Schadens durchzusetzen. Zwar gibt es diesbezüglich teilweise auch Ausnahmen. Aber eine 30-jährige Verjährungsfrist wie in Österreich sieht das deutsche Zivilrecht definitiv nicht vor.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser streckt namensgetreu sämtliche Prozesskosten vor und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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