02.
Mrz 2023

Dieselgate-Urteil: Wohnmobil-Besitzer erhält Entschädigung und darf Fahrzeug behalten

Auch Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen und die Halter der manipulierten Fahrzeuge können deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das hat das Landgericht (LG) Köln aktuell im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte bestätigt. Das Gericht hat dem Kläger, der sein Wohnmobil behalten wird, eine Entschädigung in Höhe von mehr als 5.000 Euro zugesprochen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Capron. Das Fahrzeug wurde 2015 auf Basis eines Fiat Ducato gebaut, mit einem Fiat-Diesel-Motor des Typs 130 MultiJet 2,3 D ausgestattet und unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Der Kläger hat das Wohnmobil im Jahr 2017 mit einer Laufleistung in Höhe von rund 11.000 Kilometern als Gebrauchtwagen für 44.250 Euro erworben.

Eigentlich wäre das Fahrzeug damals aber deutlich weniger wert gewesen, denn es enthielt zum Kaufzeitpunkt eine Manipulationssoftware, wodurch das Reisemobil unerlaubt viele Schadstoffe ausstieß. Zwar wurde das Wohnmobil bis heute nicht offiziell wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Doch mehrere unabhängige Abgastests ergaben, dass Fiat-Diesel-Fahrzeuge dieser Bauart ihre Abgasreinigung nach 22 Minuten einfach komplett abschalten. Deshalb ging der Wohnmobil-Besitzer juristisch gegen Fiat als verantwortlichen Motorhersteller vor.

LG Köln: Über 5000 Euro für Wohnmobil-Besitzer

Das Landgericht Köln sprach dem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte nun eine Entschädigung in Höhe von 5.375,16 Euro sowie Verzugszinsen zu. Der verantwortliche Richter sah es als erwiesen an, dass das Fahrzeug illegal manipuliert wurde und es keine technische Notwendigkeit für diese Manipulation gab.

Konkret folgte der Richter der Argumentation von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die sogenannte Timer-Funktion nur deshalb von Fiat verwendet wurde, weil amtliche Abgastests in der Regel etwa 20 Minuten andauern. Anstatt viel Geld in eine funktionierende Abgasreinigung zu investieren, entwickelte Fiat einfach eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge nach 22 Minuten komplett abschaltete. Weil das auf dem Prüfstand nicht auffiel, erhielten die manipulierten Fahrzeuge dennoch die Typgenehmigung.

Der Fiat Ducato ist das beliebteste Wohnmobil-Fahrgestell

Der Fiat-Abgasskandal wurde erstmals im Herbst 2020 öffentlich gemacht. Damals verkündete die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden des italienischen Autobauers, dass allein in Deutschland ungefähr 200.000 Fahrzeuge von den Manipulationen von Fiat betroffen sein könnten – vor allem Wohnmobile.

Tatsächlich wird der Fiat Ducato nämlich nicht nur von Capron als Fahrgestell genutzt, sondern von fast jedem namhaften Wohnmobilhersteller. Das hat dafür gesorgt, dass der Fiat-Abgasskandal quasi die gesamte Camping-Szene betrifft. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden vor allem Diesel-Varianten des Ducato, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter den Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, illegal manipuliert. Das haben unabhängige Abgastests mittlerweile bestätigt.

Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche

Die Halter von Wohnmobilen mit entsprechenden Fahrgestellen sollten sich unbedingt über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren. Der Abgasskandal kann nämlich nachweislich zu Wertverlusten, Fahrzeugschäden und sogar einer Stilllegung der betroffenen Fahrzeugmodelle führen.

Deshalb besteht grundsätzlich die Option, den verantwortlichen Autobauer zur juristisch zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: