17.
Jun 2020

Dieselskandal-BGH-Urteile im Juli: Das wird geklärt

Am 25. Mai 2020 sorgte die Kanzlei Goldenstein für das erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die obersten Richter Deutschlands entschieden erwartungsgemäß verbraucherfreundlich und werteten die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen als illegal. Seitdem herrscht deutschlandweit Rechtssicherheit und betroffene Halter haben die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten Diesel-PKW gegen eine Entschädigung an den Autobauer zurückgeben können. Dennoch verhandelt der BGH im Juli diesen Jahres vier weitere Fälle in der Sache. Doch was wird dabei genau geklärt?

Braunschweiger Gerichte entschieden bislang stets für Volkswagen

Am 21. Juli verhandelt der BGH zwei Dieselskandal-Fälle, die zuvor von dem Oberlandesgericht Braunschweig abgewiesen wurden. Das ist spannend, da die Gerichte in Braunschweig bis zum BGH-Urteil im Mai kein einziges verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal verkündeten. Das ist kein Zufall: Der Gerichtsstand von Volkswagen ist in Braunschweig und im Falle von Betrug bzw. sittenwidriger Handlung ist es für Kläger möglich, ihre Rechte am eigenen Gerichtsstand oder dem der gegnerischen Partei durchzusetzen.

Deshalb waren die Richter in Braunschweig besonders kritisch. Hätten sie VW im Rahmen des Skandals stets zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt, hätten wohl mehrere Millionen Fahrzeughalter aus ganz Europa ihren Entschädigungsanspruch in Braunschweig angemeldet. In der Folge wären die Gerichte komplett überlastet gewesen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die verantwortlichen Richter dies im Blick hatten.

BGH wird Braunschweiger Urteile kippen

Seit dem BGH-Urteil vom 25. Mai ist jedoch endgültig klar, dass sich Volkswagen im Zuge des Dieselskandals haftbar gemacht hat und betroffene Kunden entschädigen muss. Auf dieses Urteil werden sich in Zukunft auch die Braunschweiger Gerichte beziehen. Dennoch wird der BGH am 21. Juli einmal mehr klarstellen, dass die verantwortlichen Richter aus Niedersachsen mit ihrer bisherigen Rechtsauslegung in der Sache falsch lagen. 

In den zu verhandelnden Fällen geht es um einen VW Passat und einen VW Tiguan. Interessant ist dabei, dass der Halter des Passat das verpflichtende Software-Update von VW nicht installieren ließ. In der Folge musste er sein Fahrzeug im Juni 2018 abmelden.

Weitere BGH-Termine: Deliktzinsen und Autokauf nach Bekanntwerden des Skandals

Eine Woche nach diesen Verhandlungen befasst sich der BGH abermals mit zwei VW-Dieselskandal-Fällen. Einerseits geht es dabei um einen manipulierten VW Golf. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Halter des PKW in der Vorinstanz eine Entschädigung abzüglich eines Ausgleichs für die bisherige Nutzung zu – soweit deckt sich das Urteil mit dem BGH-Urteil aus dem Mai.

Zusätzlich sprachen die Oldenburger Richter dem Kläger jedoch auch Deliktzinsen zu. Diese Zinsen in Höhe von 4 Prozent auf den Auto-Kaufpreis ab dem Kaufdatum können Klägern im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung juristisch zugesprochen werden. Verzugszinsen unterscheiden sich von Deliktzinsen, da Erstere erst ab dem Zeitpunkt des Verzuges gelten, dafür aber 5 Prozent über dem Basissatz betragen. Nun muss der BGH klären, ob die Zahlung von Deliktzinsen im Dieselskandal rechtlich konform ist.

Autokauf nach Bekanntwerden des Skandals: Entschädigungsberechtigt?

Darüber hinaus wird sich der BGH noch am selben Tag mit dem Fall eines Klägers befassen, der seinen PKW erst im August 2016 gekauft hatte – also fast ein Jahr, nachdem Volkswagen die Manipulation von Dieselfahrzeugen öffentlich gemacht hat. Der BGH muss klären, ob Halter von manipulierten Fahrzeugen auch dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn das Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Skandals gekauft wurde.

Das erste Dieselskandal-Urteil vor dem BGH ist wegweisend

Fest steht, dass das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 wegweisend für die Verfahren im Juli ist. “Es ist quasi ausgeschlossen, dass der BGH seiner Rechtsauffassung in der Sache noch einmal widerspricht”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Goldenstein erklärt die juristischen Hintergründe:

“Unser BGH-Fall im Dieselskandal hat für deutsche Verbraucher endgültig für Rechtssicherheit gesorgt. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können und zusätzlich sogar Verzugszinsen erhalten. Lediglich die bisherige Nutzung müssen sich die Kläger negativ anrechnen lassen.

Aufgrund dieses Urteils ist es nicht auszuschließen, dass weitere Dieselskandal-Fälle vor dem BGH teilweise gar nicht mehr verhandelt werden, denn die Entscheidung hat auch für die Folgeverfahren Bestand. Außergerichtliche Einigungen könnten daher zu Zeit- und Kostenersparnissen führen. Spannend werden die angesetzten BGH-Termine daher wohl nur in Bezug auf Punkte, die im Rahmen unseres Verfahrens nicht geklärt wurden. Dies bezieht sich vor allem auf die Zahlung von Deliktzinsen sowie den Entschädigungsanspruch beim Autokauf nach Bekanntwerden des Skandals.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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