06.
Mai 2020

Dieselskandal: Das bedeutet das Urteil des BGH für Österreicher

Am gestrigen Tag äußerten sich die Richter des obersten deutschen Zivilgerichts, dem Bundesgerichtshof (BGH), zum ersten Fall im Dieselskandal. Während das finale Urteil erst am 25. Mai verkündet wird, ließ das Gericht bereits eine verbraucherfreundliche Positionierung durchblicken. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, ist sich sicher: “Der BGH wird VW verurteilen und in der Sache für Rechtssicherheit vor deutschen Gerichten sorgen”. Mit insgesamt rund 21.000 Mandanten ist Goldenstein & Partner die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal und für den Fall vor dem BGH verantwortlich. Von einem positiven Urteil werden jedoch nicht nur Betroffene aus Deutschland profitieren, sondern auch betrogene Diesel-Fahrzeughalter aus Österreich. 

Entschädigungen für Österreicher in Deutschland

Für betroffene Österreicher setzt Goldenstein & Partner die Rechte in Stuttgart durch. Dort hat die am Abgasskandal beteiligte Robert Bosch AG ihren Sitz, die Millionen Motor- und Dosiersteuergeräte an VW geliefert hat. Mit deren Software manipulierte der Konzern die Dieselfahrzeuge. 2019 wurde Bosch dafür mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Millionen Euro belegt. Ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil wird auch die Prozesse vor den dortigen Gerichten maßgeblich beeinflussen und für eine schnelle Rechtsdurchsetzung sorgen. 

In Österreich müssen betroffene Fahrzeughalter noch lange auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten. Das kann teuer werden, denn die Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs beeinflusst die Entschädigungssumme negativ. Je länger ein Verfahren dauert und der jeweilige PKW genutzt wird, desto weniger Geld erhält der Kläger. In Deutschland werden die Dieselskandal-Verfahren in Zukunft aufgrund der Rechtsauslegung durch den BGH in kurzer Zeit beendet werden. Daher empfehlen wir sämtlichen österreichischen Haltern von manipulierten Fahrzeugen, ihre Rechte in Deutschland durchzusetzen”, kommentiert Claus Goldenstein.

Während Bosch in Stuttgart sitzt und Kläger daher vor den dortigen Gerichten gegen den Konzern vorgehen, hat Volkswagen seinen Gerichtsstand in Braunschweig. VW-Halter aus Österreich können demnach auch in Braunschweig gegen VW vorgehen. Bisher rieten die Rechtsexperten von Goldenstein & Partner von diesem Vorgehen jedoch ab: “Die Gerichte in Braunschweig haben sich in noch keinem offiziellen Urteil verbraucherfreundlich geäußert. Für betroffene Dieselhalter ergab eine Klage daher an den dort ansässigen Gerichten bislang keinen Sinn”, verordnete Claus Goldenstein die Situation noch Monate vor der Verhandlung des BGH. 

Mit dem nahenden Urteil ändert sich jedoch die Einschätzung des Rechtsexperten. Da der BGH am 25. Mai ein verbraucherfreundliches Urteil fällen wird, müssten auch die Gerichte in Braunschweig dieser Auffassung folgen, falls sie diese nicht zweifelsfrei widerlegen können. Betrogene Österreicher könnten ihr Recht demnach künftig auch in Braunschweig durchsetzen: “Selbst in Braunschweig dürfen die Richter ein verbraucherfreundliches Urteil des BGH nicht ignorieren. Es kann also nur eine Frage der Zeit sein, bis es dort zu einer ersten Verurteilung von VW kommen wird”, so Claus Goldenstein.

Klagewelle durch EuGH-Urteil?

Neben dem Urteil des BGH wird auch der aktuelle Fall des Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Rolle für betroffene Österreicher spielen. Vergangene Woche verkündete die Generalanwaltschaft in ihrem Schlussantrag, dass sämtliche Funktionen als illegale Abschalteinrichtung zu verordnen sind, wenn sie Abgasausstoß nur im Prüfstand reduzieren – im Realbetrieb aber ein deutlich höherer Ausstoß erzeugt wird. Solche Abschalteinrichtungen sind unter anderem bei BMW, Mercedes-Benz sowie Volvo verbaut. Das gleiche soll für sämtliche Fahrzeuge gelten, die im Zuge des Abgasskandals das verpflichtende Software-Update durchgeführt haben. Auch hier wurde in zahlreichen Tests belegt, dass die Dieselfahrzeuge nur bei bestimmten Temperaturen sauber sind. 

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Österreich könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen an den deutschen Standorten der Produzenten durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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