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Dieselskandal: Das entscheidet der BGH am 14. Dezember
Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Abgasskandal. Seitdem haben die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen die Gewissheit, dass sie ihre PKW gegen die Zahlung von Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben können. Am 14. Dezember befassen sich die obersten Richter Deutschlands nun mit weiteren Details in der Sache. Unter anderem geht es darum, ob Mercedes-Benz-Fahrzeuge illegal manipuliert wurden. Aber auch im Rahmen des VW-Abgasskandals wird ein wichtiges Urteil gesprochen.
Das sind die Hintergründe des VW-Verfahrens
In dem VW-Verfahren geht es um die Klage des Halters eines VW Touran. In dem Fahrzeug wurde ein Motor des Typs EA189 eingebaut. Die Abgasreinigung dieses Motors wurde nachweislich manipuliert, sodass das Fahrzeug im Testbetrieb deutlich weniger Schadstoffe ausstieß als im tatsächlichen Straßengebrauch.
Aus diesem Grund ging der PKW-Halter im Jahr 2019 juristisch gegen VW vor und forderte die Rückabwicklung des manipulierten Autos gegen die Zahlung von Schadensersatz. Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart dem Kläger zunächst Recht gab, wurde die Klage in der nächsthöheren Instanz von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen. Die verantwortlichen Richter erklärten, dass die Rechte des VW-Halters bereits verjährt seien. Nun soll am BGH geklärt werden, ob diese Auffassung korrekt ist und die Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal tatsächlich bereits 2019 eingetreten ist.
Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal: Das ist die Rechtslage in Deutschland
Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. Sollten die Richter am BGH entscheiden, dass Verbraucher bereits 2015 im Zuge der von VW veröffentlichten Ad hoc-Meldung vollständige Kenntnis über den Dieselskandal hatten, wären die Rechte betroffener PKW-Besitzer bereits am 01. Januar 2019 verjährt gewesen.
Zahlreiche Rechtsexperten erwarten jedoch, dass am BGH ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt wird. Zuletzt machte selbst das OLG München in der Sache eine Kehrtwende: 2019 gaben die Münchner Richter noch bekannt, dass die Verbraucherrechte in der Sache bereits verjährt seien und sorgte damit öffentlich für Aufruhr. Im September 2020 revidierte das Gericht diese Auffassung jedoch und sprach einem VW-Halter eine Entschädigung zu, obwohl dieser erst Mitte 2019 juristisch gegen Volkswagen vorgegangen ist.
Das müssen die BGH-Richter im Daimler-Dieselskandal entscheiden
In dem Daimler-Verfahren vor dem BGH geht es um eine Mercedes E-Klasse, die im Februar 2016 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Der Kläger möchte den PKW an den Hersteller zurückgeben und fordert im Gegenzug Schadensersatz. Das Fahrzeug wird nämlich mit einem Diesel-Motor der Baureihe OM 642 angetrieben. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. Der BGH muss nun klären, ob der Einsatz von Thermofenstern illegal ist.
Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald sich die Außentemperatur unter bzw. über den Grenzwerten befindet, die in den Testlaboren vorgeschrieben wurden (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. Das bedeutet, dass die betroffenen PKW bei weniger als 20 oder mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.
Erstes Oberlandesgericht bewertet Daimler-Manipulationen als illegal
Zahlreiche Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Abschalteinrichtungen von Daimler als illegal bewerten wird. Zuletzt gab es immer mehr verbraucherfreundliche Urteile in der Sache. Beispielsweise sprachen mehrere Oberlandesgerichte den Haltern von Mercedes-Fahrzeugen eine Entschädigung für die Rückgabe ihrer manipulierten PKW zu. Auch die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof veröffentlichte im April 2020 eine Erklärung zu Thema Legalität von Abschalteinrichtungen. Demnach sei auch das Thermofenster illegal.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.