20.
Jan 2021

Dieselskandal: Dieses BGH-Verfahren steht im Februar an

Im Mai 2020 hat die Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil vor dem obersten deutschen Gericht erwirkt – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Seitdem steht fest, dass die Halter von manipulierten VW-Autos Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Februar könnte der Abgasskandal den Volkswagen-Konzern jedoch noch einmal einholen. Dann befassen sich die BGH-Richter nämlich mit der Zulässigkeit des Software-Updates, das den manipulierten Fahrzeugen aufgespielt wurde. 

Das ist der Hintergrund des Verfahrens 

In dem Verfahren geht es um einen VW Touran. Das Fahrzeug mit dem manipulierten VW-Motor EA 189 wurde nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben. Im Rahmen einer offiziellen Rückrufaktion erhielt das Auto ein Software-Update, das dessen Abgasreinigung normalisieren sollte. Der Kläger behauptet jedoch, dass auch das Software-Update illegal manipuliert wurde. 

Tatsächlich deckte das ARD-Fernsehmagazin Kontraste bereits im Jahr 2019 auf, dass die Abgaseinrichtung bei upgedateten VW-Diesel-Fahrzeugen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad korrekt funktioniert. Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die PKW bei vor allem bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge die geltenden Umweltregularien trotz des Updates nicht erfüllen.   

 

Verurteilung würde VW-Abgasskandal von vorn beginnen lassen 

Am 17. Dezember verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits, dass die Verwendung von Thermofenstern illegal ist. Dementsprechend ist es sehr wahrscheinlich, dass die Richter am BGH das Software-Update von VW als unzulässig bewerten. Dies würde bedeuten, dass allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Fahrzeuge erneut von Rückrufen betroffen wären. Die Halter könnten zudem Schadensersatzansprüche geltend machen. 

 

Verbraucheranwalt Claus Goldenstein bewertet die Situation 

“Wenn auch das Software-Update von VW eine illegale Abschalteinrichtung enthält, hätten die PKW nach der Durchführung des Updates nicht wieder zugelassen werden dürfen. Es drohen enorme Wertverluste, Fahrverbote und sogar die Stilllegung der manipulierten Autos. Betroffene PKW-Besitzer hätten aber auch in jedem Fall Anspruch auf Schadensersatz – unabhängig davon, wann sie das jeweilige Fahrzeug gekauft haben”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort: 

In diesem Fall stellt sich lediglich die Frage, gegen wen sich dieser Schadensersatzanspruch richtet. Im Zuge des EuGH-Urteils im Abgasskandals behauptete VW nämlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Zulassung des Software-Updates über das verwendete Thermofenster informiert wurde. Sollte dies tatsächlich der Wahrheit entsprechen, müssten betroffene Fahrzeughalter ihre Entschädigungsansprüche wohl gegen die Behörde richten und nicht gegen VW. 

Betroffenen Haltern raten wir dazu, die Lage aufmerksam zu beobachten und sich bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten zu informieren. Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen aktuell bereits die Rechte von mehr als 24.600 Verbrauchern im Dieselskandal durch und beraten betroffene Fahrzeughalter gern kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.” 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

   

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

 

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