13.
Nov 2019

Dieselskandal: Kanzlei Goldenstein gewinnt weiteren Prozess gegen Volkswagen

Die Anwaltskanzlei Goldenstein hat einen weiteren Prozess im Dieselskandal gegen Volkswagen gewonnen. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) aktuell, dass Volkswagen das Fahrzeug des Mandanten der Kanzlei zurücknehmen und diesem eine Entschädigungszahlung überweisen muss. Zuvor war bereits das Landgericht Freibug im Breisgau der Argumentation der Anwälte von Goldenstein gefolgt und hatte Volkswagen zu der Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt. Der Konzern legte jedoch Berufung ein.

In dem Fall ging es um einen Volkswagen Scirocco mit dem Motorentyp EA 189 EU 5. Das Fahrzeug wurde 2011 gebaut. Für den PKW wurde ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet, nachdem das KBA den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung darin feststellte. Diese sorgte dafür, dass das Fahrzeug im Testbetrieb andere Abgaswerte vorgab, als es im tatsächlichen Betrieb der Fall war.

13.048,30 Euro Entschädigung für den Fahrzeughalter

Nun darf der Fahrzeughalter, der in der Schweiz lebt, das Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben. Dafür wird er seinen ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhalten. Insgesamt muss Volkswagen dem Geschädigten demnach rund 13.000 Euro erstatten. Er hat den Scirocco im Jahr 2013 auf dem Gebrauchtwagenmarkt erstanden.

Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, kommentiert das Urteil:

“Das Oberlandesgericht hat die Verbraucherrechte im Dieselskandal einmal mehr gestärkt und unserem Mandanten zu Gerechtigkeit verholfen. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind, nur noch sehr wenig Geld wert. Deshalb ist es nur fair, dass unser Mandant nun eine Entschädigung von Volkswagen erhält, die weit über dem aktuellen Marktwert des Fahrzeuges liegt. Wir von der Kanzlei Goldenstein vertreten aktuell bereits mehr als 11.000 Mandanten im Abgasskandal und werden deren Interessen auch in Zukunft erfolgreich durchsetzen.”

Weitere Informationen zu dem Urteil hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hier zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben einen Monat Zeit, um Revision gegen das Urteil einzulegen. Dann würde der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen.

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