15.
Jul 2020

Dieselskandal-Klage: Sollten betroffene Halter bis zum EuGH-Urteil warten?

In Deutschland hat die Kanzlei Goldenstein am 25. Mai 2020 für Rechtssicherheit im VW-Abgasskandal gesorgt. Seit diesem Tag ist durch das erste Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Sache klar definiert, dass und wie Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen entschädigt werden müssen. 

BGH-Urteil sorgt für Rechtsklarheit in Deutschland

Seither können betroffene Verbraucher ihre Fahrzeuge an den Konzern zum Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben, da VW seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Zudem erhalten die Betroffenen Verzugszinsen, die zusätzlich auf die Entschädigungssumme angerechnet werden. In vergleichbaren Verfahren können sich die Halter manipulierter Diesel vor sämtlichen Gerichten in Deutschland auf dieses Urteil berufen und den Prozess entsprechend schnell für sich entscheiden.

Österreicher müssen auf höchstrichterliche Entscheidung warten

In Österreich sieht die Rechtslage hingegen anders aus. Die dort ansässigen über 360.000 betroffenen Fahrzeughalter haben kaum einen Prozess gegen den Konzern gewinnen können. Ein Grundsatzurteil wie in Deutschland ist nicht in Sicht. Das einzige, was in Österreich seit kurzem klar ist, ist die Zuständigkeit der dort ansässigen Gerichte, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Donnerstag klargestellt hat. Wie die Entschädigung im Falle eines Sieges berechnet wird, ist nach wie vor unklar. 

EuGH-Urteil als sicherer Hafen?

In vielen Diskussionen wird daher immer wieder auf die aktuelle Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema Abschalteinrichtung verwiesen. Das oberste Gericht in Europa befasst sich derzeit mit der Frage, ob die Software grundsätzlich als illegal zu klassifizieren ist, wenn diese zu falschen Abgaswerten bei offiziellen Tests führt. Der Schlussantrag der Generalanwaltschaft legt dies nahe. Sollten die Richter dieser Auffassung folgen, was in der Regel der Fall ist, wäre die Rechtslage hinsichtlich der vorsätzlichen Täuschung auch in Österreich geklärt. 

Doch sollten betroffene Österreicher bis zu diesem Termin – der noch nicht festgelegt ist – warten? Claus Goldenstein verneint dies und erklärt, wie Österreicher sich in Deutschland zur Wehr setzen können. Er ist Inhaber der deutschlandweit im Abgasskandal führenden Kanzlei Goldenstein und unter anderem für das Grundsatzurteil vor dem BGH verantwortlich:

Österreicher können in Deutschland klagen

Im Falle von Betrug bzw. sittenwidriger Täuschung, wie im VW-Abgasskandal, können sich die davon betroffenen Verbraucher am Sitz bzw. Gerichtsstand des Verursachers zur Wehr setzen. Im Falle von VW befindet sich Letzterer in Braunschweig. Österreichische Halter von manipulierten Diesel-Fahrzeugen können daher dort ihre Klage bereits seit Beginn des Skandals einreichen. Das ergibt jedoch erst seit dem 25. Mai 2020 Sinn. 

Das liegt daran, dass die dortigen Richter bis heute nicht ein einziges Urteil gegen den Konzern gefällt haben. Bisherige Verfahren waren daher aussichtslos. Durch das Urteil des BGH werden die Richter ihre Auffassung jedoch ändern müssen. 

Es ist daher nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Richter am Landgericht Braunschweig ihre Meinung ändern. So kündigte ein Braunschweiger Richter bereits an, dass er seine Rechtsauffassung aufgrund des höchstrichterlichen Urteils revidieren wird. Für Österreicher können die Chancen somit kaum besser stehen. Auf ein eventuelles Urteil des EuGH zu warten, ergibt wenig Sinn. Wir raten daher jedem, Volkswagen schon heute in Braunschweig zur Rechenschaft zu ziehen.

Klagen ohne eigenes Risiko

Die Verfahren können Betroffene mit der Kanzlei Goldenstein zudem zu 100 Prozent risikofrei und ohne eigene Kosten bestreiten. Für die Prozesse in Deutschland haben uns nämlich die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie unser Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Letzterer ist dann sinnvoll, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und der Prozess nicht aus eigener Tasche bezahlt werden soll. Der Finanzierer trägt also sämtliche finanziellen Kosten und erhält im Falle des Erfolgs 20 Prozent der Entschädigungssumme als Provision.“

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.eugh

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