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Dieselskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadenersatz
Auch Daimler wird im Dieselskandal immer häufiger wegen vorsätzlich sittenwidriger Handlung verurteilt. So sieht es das Landgericht (LG) Stuttgart als erwiesen an, dass der Konzern einige Dieselfahrzeuge mithilfe einer Abschalteinrichtung manipulierte. Dadurch konnten diese die vorgeschriebenen EU-Umweltrichtlinien im Testbetrieb einhalten, im tatsächlichen Straßengebrauch jedoch nicht.
In dem konkreten Fall geht es um einen Mercedes-Benz ML 350 BT 4Matic mit einem Motor des Typs OM642. Der Kläger hatte den PKW im Jahr 2018 mit einer Laufleistung von rund 80.000 Kilometern auf dem Gebrauchtwagenmarkt erstanden. Seitdem wurde das Fahrzeug knapp 30.000 weitere Kilometer bewegt. Das LG Stuttgart erlaubte nun die Rückabwicklung des Silberpfeils.
Kläger erhält trotz intensiver Nutzung fast den kompletten Kaufpreis
Im Gegenzug soll der Kläger fast den kompletten Kaufpreis von Daimler erstattet bekommen: So zahlte der Halter des Diesel-PKW vor zwei Jahren rund 37.000 Euro. Nun soll er 31.000 Euro sowie Deliktzinsen in Höhe von vier Prozent auf den ursprünglichen Kaufpreis erhalten. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber von Goldenstein & Partner, kommentiert:
“Zahlreiche Gerichte in Deutschland sehen es als erwiesen an, dass auch Daimler seine Kunden im Rahmen des Dieselskandals getäuscht hat. So soll der Konzern angeblich saubere Dieselfahrzeuge verkauft haben, die die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien jedoch nur auf dem Prüfstand eingehalten haben.
Dieses Vorgehen war illegal und stellt einen Betrug an sämtlichen Käufern von betroffenen Fahrzeugen dar. Die Halter der PKW sind davon ausgegangen, dass ihre Autos die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem haben die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verloren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz von Daimler einzufordern.
Dass sich das Landgericht Stuttgart in dieser Sache schon vermehrt verbraucherfreundlich positioniert hat, ist ein gutes Zeichen. In Stuttgart hat Daimler nämlich seinen Gerichtsstand. Im Falle von Betrug können die Betrogenen ihre Rechte am eigenen Wohnort oder dem Sitz der beklagten Partei durchsetzen. Dass das Landgericht Stuttgart hier eine klare Positon einnimmt, ist daher ein starkes Signal.
Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir unbedingt, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen. Wir von Goldenstein & Partner unterstützen in der Sache bereits mehr als 20.800 Mandanten und sind unter anderem für den ersten Dieselskandal-Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verantwortlich. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich.”
Daimler soll auch bei dem Software-Update geschummelt haben
Laut eines ZDF-Berichts stoßen die Dieselskandal-Fahrzeuge von Daimler auch nach der Durchführung eines Software-Updates mehr Schadstoffe aus als vorher. Eigentlich sollten die Updates jedoch das genaue Gegenteil bewirken
In dem Testfall hat das ZDF gemeinsam mit dem britischen Unternehmen Emissions Analytics eine Mercedes C-Klasse der Abgasnorm Euro 5 vor der Durchführung eines Software-Updates und danach geprüft. Obwohl das Fahrzeug die zugelassenen Stickoxid-Werte in Höhe von 180 mg/km bereits vor dem Update um das Vierfache übertraf, stieg der Ausstoß nach dem Update in einem ersten Test um weitere 49 mg/km an. Ein zweiter Test brachte sogar noch höhere Schadstoffwerte zum Vorschein.
Daimler zahlte bereits Bußgeld im Dieselskandal
Ende September 2019 wurde Daimler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 870 Millionen Euro aufgefordert. Der Konzern akzeptierte die Strafe bereits.
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.