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Dieselskandal: Neue BGH-Verhandlungen im Juli
Am 5. Mai wird ein Fall der Kanzlei Goldenstein & Partner der erste Dieselskandal-Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein. Eine Entscheidung der obersten juristischen Instanz in Deutschland wird noch am selben Tag erwartet. Nun verkündete der BGH zudem, dass sich das Gericht im Juli diesen Jahres mit drei weiteren Fällen in der Sache beschäftigen wird.
Der BGH verhandelt die Fahrzeugrückgabe von Diesel-PKW
Bei allen vier Verhandlungen geht es um die Rückabwicklung von VW-Dieselfahrzeugen im Zusammenhang mit dem Manipulationsskandal des Konzerns. Konkret soll geklärt werden, ob die Fahrzeughalter ihre PKW an Volkswagen zurückgeben dürfen und dafür den ursprünglich gezahlten Kaufpreis erhalten. Die Autos wurden nämlich so manipuliert, dass diese die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien auf dem Prüfstand einhalten konnten, auf der Straße jedoch nicht. In den vier Fällen geht es um die VW-Modelle Sharan, Passat, Tiguan und Golf.
Der erste Dieselskandal-Prozess vor dem BGH wird wegweisend sein
Das Urteil am 5. Mai 2020 ist wegweisend für die folgenden Verfahren. Es ist quasi ausgeschlossen, dass der BGH seiner Rechtsauffassung in der Sache anschließend noch einmal widerspricht. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt die Hintergründe:
“Unser BGH-Fall im Dieselskandal wird für deutsche Verbraucher endgültig für Rechtssicherheit sorgen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof in der Sache verbraucherfreundlich entscheiden wird. In diese Richtung hat sich das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss geäußert. Zudem urteilen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland diesbezüglich zugunsten der Verbraucher.
Nach unserem Urteil am 5. Mai 2020 ist es nicht auszuschließen, dass weitere Dieselskandal-Fälle vor dem BGH gar nicht mehr verhandelt werden. Denn die Entscheidung wird auch für die Folgeverfahren Bestand haben. Außergerichtliche Einigungen könnten daher zu Zeit- und Kostenersparnissen führen.
Gleichzeitig wird das Urteil auch für sämtliche Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in Deutschland eine Signalwirkung haben. In der Folge werden sich diese zukünftig bei ihrer Entscheidungsfindung auf dieses Urteil beziehen. Dadurch werden VW-Dieselskandal-Fälle in Zukunft wohl gar nicht mehr vor dem BGH landen. VW-Halter wissen ab dem 5. Mai also ganz genau, mit welchen Entschädigungen sie im Abgasskandal rechnen können.”
VW-Sammelklage: Teilnehmer sollten das Vergleichsangebot nicht akzeptieren
Interessant wird das BGH-Urteil am 5. Mai auch für die rund 260.000 berechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sein. Diese können sich nämlich noch bis zum 20. April entscheiden, ob sie das aktuell vorgelegte Vergleichsangebot von VW akzeptieren. Ansonsten haben sie die Möglichkeit bis Mitte Oktober 2020 ein Individualverfahren zu eröffnen. Claus Goldenstein hält letztere Option für nahezu alternativlos:
“Volkswagen bietet den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage im Schnitt rund 3200 Euro als Entschädigung an. Wer das Angebot annimmt, muss seinen manipulierten PKW jedoch behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten.
Wir von Goldenstein & Partner wissen aber, dass die meisten betroffenen Halter ihre Diesel-PKW gern an VW zurückgeben möchten, da diese auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert verloren haben und kaum Abnehmer finden. Das liegt neben dem Skandal selbst auch an den Fahrverboten in einigen deutschen Städten. Ferner berichten viele Mandanten von erheblichen Problemen durch das Softwareupdate.
Tatsächlich haben betroffene Fahrzeughalter die Möglichkeit, das Vergleichsangebot auszuschlagen und ihre Rechte bis Oktober individuell durchzusetzen. Nahezu jedes deutsche Gericht in Deutschland bewilligt aktuell die Rückgabe von Dieselskandal-Fahrzeugen an VW. Nach unserem BGH-Urteil wird es diesbezüglich in Deutschland endgültig Rechtssicherheit geben.
Dann muss der Wolfsburger Konzern seine Kunden mit einer Summe entschädigen, die weit über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Autos liegt. Nicht selten setzen wir für unsere Mandanten Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro durch – deutlich mehr als VW bereit ist, im Rahmen des Vergleichs zu zahlen.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage daher davon ab, das aktuelle Vergleichs-Angebot voreilig anzunehmen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine deutlich höhere Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”