25.
Aug 2020

Drei Monate nach dem BGH-Urteil: Das ist die Lage im Abgasskandal

Am 25. Mai 2020 hat die Kanzlei Goldenstein Rechtsgeschichte geschrieben: An diesem Tag verurteilten die obersten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Volkswagen erstmals aufgrund des Abgasskandals. Dieser Fall, der von der Potsdamer Kanzlei stammt, hat deutschlandweit für Rechtssicherheit gesorgt. Seitdem haben betroffene Verbraucher die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug für eine hohe Entschädigung an VW zurückgeben können. Doch was hat sich seitdem eigentlich im Abgasskandal getan? 

Hohe Laufleistung verringert den Entschädigungsanspruch 

Rund zwei Monate nach dem ersten BGH-Urteil haben sich die Karlsruher Richter mit weiteren Details in der Sache befasst. So bestätigten die Richter im Rahmen mehrerer Verhandlungen das Urteil aus dem Mai, setzten betroffene Fahrzeughalter aber unter Druck: Wer zu lange mit seiner Klage wartet, verliert das Recht auf die Rückgabe des jeweiligen PKW. Dieser Fall tritt ein, wenn die vom Gericht erwartete Maximallaufleistung des jeweiligen Autos überschritten wurde. Diese beträgt je nach Fahrzeug etwa 250.000-350.000 Kilometer. 

“Die gute Nachricht für betroffene Vielfahrer ist jedoch, dass diese dennoch eine Möglichkeit haben, Schadensersatz durchzusetzen. Da die PKW aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verloren haben, können die Halter diese Wertminderung von dem Hersteller einfordern”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und führt fort: 

“In der Regel erhalten die Besitzer der manipulierten VW-Diesel-Fahrzeuge in diesem Fall 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung. Diese Form der Rechtsdurchsetzung lohnt sich vor allem für PKW-Halter, die mit ihrem Fahrzeug mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Dann übersteigt die Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises oftmals den Schadensersatz, der im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe möglich wäre. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung. 

BGH spricht Fahrzeughaltern Zinsen ab Klagedatum zu 

Darüber hinaus bestätigten die Richter im Juli, dass betroffene Halter ab dem Zeitpunkt der Klage-Einreichung Anspruch auf Zinszahlungen haben, jedoch nicht ab dem Tag des Fahrzeugerwerbs. Dies liegt daran, dass die PKW-Halter ihre Fahrzeuge trotz des Dieselskandals nutzen konnten.  

Keine Entschädigung bei Autokauf nach ad hoc-Meldung aus dem Jahr 2015? 

Letztlich bestimmte der BGH zudem, dass PKW-Halter keine Rechtsansprüche im Dieselskandal haben, wenn sie ihr Auto erst nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals Ende 2015 gekauft haben. Damals hatte VW die Öffentlichkeit in Form einer ad hoc-Meldung über die Fahrzeugmanipulation informiert. Der Verbraucheranwalt Claus Goldenstein hat jedoch auch diesbezüglich ein Ass im Ärmel: 

“Noch in diesem Jahr werden die Richter des Europäischen Gerichtshof wohl dafür sorgen, dass auch das Software-Update, das VW im Rahmen des Dieselskandal-Rückrufs installieren ließ, als illegal erklärt wird. Dieses Urteil würde den Weg freimachen, damit auch Halter, die ihren PKW nach 2016 gekauft haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben. 

Bereits Ende April 2020 hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. 

Zahlreiche Tests haben ergeben, dass die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Auch im Rahmen des Software-Updates von VW wurde also eine Abschalteinrichtung integriert. Dieses sogenannte Thermofenster unterscheidet sich jedoch von der ursprünglich verwendeten Manipulationssoftware und gilt bislang offiziell als nicht illegal. 

Es ist davon auszugehen, dass die Richter des Europäischen Gerichtshof der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Dieses wird noch in diesem Jahr erwartet. Dann würde auch die neu verwendete Abschalteinrichtung von VW als illegal erklärt werden. Mehrere Millionen VW-Fahrzeuge mit dem Software-Update müssten dann noch einmal zurückgerufen werden.” 

Dieselskandal holt andere Hersteller ein – auch Benziner betroffen? 

Vor diesem Urteil des Europäischen Gerichtshof zittert nicht nur Volkswagen, sondern auch andere Autobauer, denn nahezu sämtliche Hersteller haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen eingebaut. Im Oktober muss sich die Mercedes-Benz-Muttergesellschaft Daimler deshalb bereits vor dem Bundesgerichtshof verantworten. Doch auch Autobauer wie BMW, Mitsubishi oder Volvo könnte der Dieselskandal nun endgültig einholen. 

Zudem scheint es so, als wären nicht nur Diesel-Autos manipuliert worden. In den vergangenen Wochen wurde nämlich bekannt, dass Audi und Porsche-Fahrzeuge mit Benzinantrieb ebenfalls illegal manipuliert wurden. Aktuell ist davon auszugehen, dass auch die Benziner von anderen Herstellern betroffen sein könnten. Der Abgasskandal nimmt also auch fünf Jahre nach dem Bekanntwerden kein Ende. 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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