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Droht der DWS auch in Deutschland eine Strafzahlung wegen Greenwashing?
Die DWS ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank und zählt zu den größten Vermögensverwaltern in Deutschland. Doch der Verantwortung, die mit dieser Größe einhergeht, wurde die DWS nicht immer gerecht. So musste die DWS beispielsweise zuletzt in den USA eine Strafe in Höhe von 19 Millionen US-Dollar zahlen, weil vermeintlich nachhaltige Fonds der DWS in Wahrheit gar nicht so nachhaltig waren. Droht dem Unternehmen deshalb auch in Deutschland eine Strafzahlung?
DWS geht von Strafzahlung in Deutschland aus
Tatsächlich laufen auch in Deutschland bereits Ermittlungen gegen die DWS. Der konkrete Tatvorwurf lautet Anlagebetrug aufgrund von beschönigten Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien. Deshalb gab es im Mai 2022 mehrere Razzien in Geschäftsgebäuden der DWS, woraufhin der damalige DWS-Vorstandsvorsitzende sogar freigestellt wurde.
Wie die Ermittlungen ausgehen, ist selbstverständlich reine Spekulation. Doch nachdem in den USA bereits eine Strafzahlung gegen die DWS verhängt wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Ermittlungen auch hierzulande nicht ins Leere laufen. Auch die DWS gab im Sommer bereits bekannt, Rückstellungen für mögliche Strafzahlungen aufgrund der Ermittlungen in Deutschland und den USA gebildet zudem. Insofern geht selbst das Unternehmen davon aus, in der Sache auch hierzulande zur Kasse gebeten zu werden.
Ex-Nachhaltigkeitschefin von DWS ist Whistleblowerin
Auslöser für den DWS-Greenwashing-Skandal war die Ex-Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler. Fixler hatte während ihrer Zeit im Unternehmen festgestellt, dass die DWS verschiedene Fondsprodukte als nachhaltig verkauft, obwohl diese in Wahrheit keineswegs oder nur zu einem geringen Prozentsatz umweltfreundliche Kriterien erfüllten. Als Fixler intern darauf aufmerksam machte, gab es jedoch nur eine einzige Veränderung im Unternehmen: ihr wurde gekündigt.
Nachdem die DWS im Anschluss an die Kündigung versuchte, Fixler öffentlich schlecht dastehen zu lassen, wandte sich diese ihrerseits an die Medien und die US-Börsenaufsicht SEC. Letztere nahm daraufhin Ermittlungen auf und schloss diese vor wenigen Wochen mit der Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen die DWS ab. Ähnlich könnten die Ermittlungen auch in Deutschland enden.
Fehlerhafte Angaben zur Nachhaltigkeit: Anlegerklagen sind möglich
Unternehmen wie die DWS müssen allerdings nicht nur mit Strafzahlungen aufgrund ihrer irreführenden Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit einzelner Fonds rechnen. Stattdessen sind auch Anlegerklagen möglich. Schließlich haben die entsprechenden Vermögensverwalter ihre Fonds mit hoher Wahrscheinlichkeit nur deshalb fehlerhaft beworben, um mehr Kunden von einem Investment zu überzeugen und letztlich mehr Profit mit den oft hohen Fondsgebühren zu machen.
Betroffene Anleger haben daher oft die Möglichkeit, ihr eigenes Investment rückgängig zu machen, wenn sie dieses vor allem aufgrund irreführender Aussagen zur Nachhaltigkeit des jeweiligen Fonds getätigt haben. Derartige juristische Schritte einzuleiten, ergibt vor allem dann Sinn, wenn das jeweilige Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.
Greenwashing: Kostenfreie Erstberatung für betroffene Anleger
Wer wegen Greenwashing gegen einen Fondsanbieter vorgeht, hat die Möglichkeit, das investierte Geld komplett zurückzufordern und auch Fondsgebühren von dem jeweiligen Vermögensverwalter zurückzubekommen. Schließlich hätten betroffene Anleger ihr Investment nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen getätigt, wenn sie zum Investitionszeitpunkt bereits von den falschen Angaben zur Nachhaltigkeit gewusst hätten.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei informiert DWS-Kunden über ihre möglichen Rechtsansprüche in der Sache, berät aber grundsätzlich auch Anleger anderer Fondsanbieter über ihre juristischen Möglichkeiten im Bereich Greenwashing.