16.
Aug 2023

DWS bildet Rückstellungen wegen Greenwashing-Skandal

Bereits seit Jahren wird aufgrund von Greenwashing-Vorwürfen gegen die DWS Group ermittelt. Die Tochter der Deutschen Bank soll nämlich mehrere Fondsprodukte fälschlicherweise als besonders umweltfreundlich beworben haben. Das Unternehmen rechnet nun damit, in der Sache eine Strafe in Millionenhöhe zahlen zu müssen und hat dafür bereits Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus können auch betroffene Anleger wegen der irreführenden Werbeaussagen Rechtsansprüche gegen die DWS Group geltend machen.

DWS droht Rekordstrafe wegen Greenwashing

Ende Juli 2023 wurde bekannt, dass DWS insgesamt 27 Millionen Euro für mögliche Strafzahlungen aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe zurückgestellt hat. Das Unternehmen möchte sich demnach möglichst schnell mit der amerikanischen Börsenaufsicht SEC und auch mit deutschen Ermittlern außergerichtlich einigen, um dadurch einen weiteren Reputationsschaden zu verhindern.

Die Greenwashing-Vorwürfe belasten DWS bereits seit knapp zwei Jahren. Damals wandte sich Desiree Fixler, die ehemalige Nachhaltigkeitsbeauftragte des Vermögensverwalters, an die US-Börsenaufsicht sowie einige US-Medien. Fixler behauptete, dass der Vermögensverwalter seine Kennzahlen in Bezug auf sogenannte ESG-Investments (Environmental, Social, Governance, zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) geschönt habe.

Seitdem ermitteln die US-Börsenaufsicht SEC und auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen DWS. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der DWS Group, Asoka Wöhrmann, musste deshalb Mitte 2022 sogar seinen Posten räumen. Sein Nachfolger bezeichnete die früheren Marketing-Behauptungen des Unternehmens später als “zu überschwänglich”. Sollte DWS nun tatsächlich über 20 Millionen Euro zahlen müssen, wäre das die höchste Strafzahlung, die jemals wegen Greenwashing verhängt wurde.

DWS unterzeichnete bereits Unterlassungserklärung wegen Greenwashing

Dass DWS Altlasten schnell loswerden und sein Image aufbessern möchte, hat sich auch im Rahmen einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) gezeigt. Die VZBW ging nämlich wegen falscher Werbeaussagen in Bezug auf den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds gegen DWS vor.

Im Rahmen dieses Fonds hat die DWS laut Werbeaussagen zu “0 Prozent” in Unternehmen aus Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter investiert. Belegen konnte der Vermögensverwalter diese Werbeaussagen allerdings nicht, weshalb die Werbung laut VZBW irreführend sei.

Die eigenen Erfolgsaussichten in dem Verfahren schätzte die DWS Group offenbar als so gering ein, dass das Unternehmen noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung eine Unterlassungserklärung unterzeichnete. Darin erklärte sich das Unternehmen bereit, entsprechende Werbeaussagen künftig nicht mehr zu tätigen.

Getäuschte DWS-Anleger können ihr Investment rückgängig machen

Wer in einen der vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert hat, sollte die aktuellen Entwicklungen genau beobachten. Unter Umständen besteht nämlich die Möglichkeit, das eigene Investment aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe rückgängig zu machen. Entsprechende Rechtsansprüche bestehen, wenn ein Investment aufgrund falscher Nachhaltigkeitsversprechen erfolgte. In dem Fall ist es möglich, die selbst investierte Summe sowie gezahlte Fondsgebühren komplett von DWS zurückzufordern.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum Thema erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment bei der DWS übermitteln, damit die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS prüfen können. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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