26.
Sep 2023

DWS muss Millionenstrafe wegen Greenwashing zahlen

Die US-Börsenaufsicht SEC hat aktuell eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben hat. In einer Erklärung bezeichnete die Börsenaufsicht diese Falschangaben als “besorgniserregend”. Auch in Deutschland laufen noch Ermittlungen wegen Greenwashing gegen die DWS.

Rechtsanwalt: Betroffene Anleger können ihr investiertes Geld zurückfordern

“Dass sich vermeintlich nachhaltige Produkte besonders gut verkaufen lassen, wissen auch Vermögensverwalter wie die DWS. Wenn Finanzprodukte deshalb allerdings umweltfreundlicher beworben werden, als sie eigentlich sind, ist das Irreführung. Folgerichtig muss die DWS nun eine Millionenstrafe in den USA zahlen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Verbraucherkanzlei. Er ergänzt:

Konkret hat die DWS mehrere Fonds als zu nachhaltig beworben. Beispielsweise gab das Unternehmen an, im Rahmen des DWS Invest ESG Climate Tech Fonds zu null Prozent in Kohle zu investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, diesen Fonds künftig nicht mehr derart zu bewerben.

Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, sollten die aktuellen Entwicklungen nun genau beobachten und mögliche Rechtsansprüche prüfen. Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern. Dadurch könnte der DWS sogar ein noch größerer finanzieller Schaden entstehen als durch die Strafe der US-Börsenaufsicht.”

 

Ex-DWS-Mitarbeiterin packte als Whistleblowerin gegenüber den US-Behörden aus

Bis die Geldstrafe verhängt wurde, hatte die US-Börsenaufsicht mehr als zwei Jahre lang Ermittlungen gegen die DWS geführt. Der Auslöser dafür war, dass die frühere DWS-Nachhaltigkeitschefin, Desirée Fixler, nach ihrer Kündigung die US-Behörden und die Presse auf fehlerhafte Angaben zu vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS aufmerksam gemacht hatte. Bereits während ihrer Zeit bei DWS soll Fixler intern erfolglos darauf hingewiesen haben, dass die Werbeaussagen für vermeintlich nachhaltige Fondsprodukte nichts mit der Realität gemeinsam haben.

Seit Ende Mai 2022 ist zudem bekannt, dass sich auch die deutsche Justiz mit den Greenwashing-Vorwürfen gegen DWS befasst. Damals ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Tatvorwurfs des Anlagebetrugs und aufgrund beschönigter Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien Geschäftsgebäude der DWS in Deutschland durchsuchen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt aktuell noch wegen Greenwashing gegen die DWS. Insofern ist das Thema für die DWS mit der Begleichung der Strafzahlung in den USA definitiv noch nicht abgeschlossen.

 

Betroffene Anleger können Rechtsansprüche kostenfrei prüfen lassen

Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds von DWS investiert haben, haben unter Umständen die Möglichkeit, das eigene Investment aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe rückgängig zu machen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn das Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum Thema erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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