06.
Nov 2023

DWS musste Rekordstrafe wegen Greenwashing zahlen

Als einer der größten deutschen Fondsanbieter verwaltet die DWS insgesamt fast 900 Milliarden Euro. Allerdings setzt die Deutsche Bank-Tochter auch in Bezug auf deutlich negativere Themen Maßstäbe. So wurde die DWS in diesem Jahr beispielsweise von der US-Börsenaufsicht zur höchsten Geldstrafe, die je wegen Greenwashing verhängt wurde, verdonnert.

Millionenstrafe in den USA, Ermittlungen in Deutschland

Insgesamt muss die DWS in den USA 19 Millionen US-Dollar zahlen, weil sie Fondsprodukte deutlich nachhaltiger beworben hat, als diese eigentlich waren. Zum Vergleich: Die Bank of New York Mellon musste wegen eines ähnlichen Vergehens nur 1,5 Millionen US-Dollar zahlen. Das verdeutlicht, wie schwer das Vergehen der DWS im Vergleich zur BNY Mellon ausfiel.

Auch in Deutschland laufen aktuell noch Ermittlungen in der Sache gegen die DWS. Ende Mai 2022 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Tatvorwurfs des Anlagebetrugs und aufgrund beschönigter Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien mehrere Geschäftsgebäude der DWS in Deutschland durchsuchen. Zusätzlich ermitteln auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie das Bundeskriminalamt (BKA) in der Sache. Es ist wahrscheinlich, dass die DWS auch hierzulande zeitnah mit einem Bußgeld in Millionenhöhe belegt wird.

Wegen Greenwashing: DWS unterzeichnete Unterlassungserklärung

Dass DWS auch deutsche Anleger mit fehlerhaften Angaben zur Umweltfreundlichkeit der eigenen Fonds in die Irre geführt hat, hat das Unternehmen sogar schon zugegeben, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) juristisch gegen die DWS vorging. Die VZBW warf dem Vermögensverwalter vor, den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds unter anderem damit beworben zu haben, dass über diesen Fonds “zu null Prozent in Kohle” investiert würde, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen

Um ein Gerichtsverfahren in der Sache zu verhindern, unterzeichnete DWS vor wenigen Monaten eine Unterlassungserklärung und gab bekannt, besagten Fonds nicht länger mit den beanstandeten Aussagen zu bewerben. Finanzexperten gehen davon aus, dass das fast alle namhaften Vermögensverwalter ihre vermeintlich grünen Fonds und andere Anlageprodukte in den vergangenen Jahren mit irreführenden Aussagen zur Umweltfreundlichkeit beworben haben.

Getäuschte Anleger können ihr Investment rückgängig machen

Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds von DWS oder einem anderen Vermögensverwalter investiert haben, haben unter Umständen die Möglichkeit, das eigene Investment aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe rückgängig zu machen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn das Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.

Entsprechende Rechtsansprüche bestehen, wenn ein Investment aufgrund falscher Nachhaltigkeitsversprechen erfolgte. In dem Fall ist es möglich, die selbst investierte Summe sowie gezahlte Fondsgebühren komplett von dem jeweiligen Vermögensverwalter zurückzufordern.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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