30.
Nov 2023

Hat nur die DWS vermeintlich nachhaltige Fonds überschwänglich beworben?

Seit über zwei Jahren steht der deutsche Vermögensverwalter DWS regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit, weil das Unternehmen vermeintlich umweltfreundliche Fonds mit falschen Angaben zur Nachhaltigkeit beworben hat. Zuletzt musste die DWS deshalb in den USA sogar eine Strafe in Höhe von 19 Millionen US-Dollar zahlen. Doch ist die DWS das einzige Unternehmen, das sich derart verhalten hat?

Öffentlich bekannte Greenwashing-Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs

Die Antwort auf diese Frage ist ganz klar: Nein. Beispielsweise wurde nämlich auch gegen die US-Großbank Goldman Sachs bereits eine Millionenstrafe verhängt, weil diese mehrere Fondsprodukte mit Blick auf die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte (ESG) vermarktet hat, ohne dies zu belegen oder tatsächliche Auswahlkriterien für diese Art des Investments aufzustellen. Auch die Bank of New York Mellon zahlte wegen ähnlicher Vorwürfe bereits eine Strafe.

Aber selbst diese Fälle stellen vermutlich nur die Spitze des Eisbergs dar. Finanzexperten vermuten nämlich schon länger, dass fast jeder Vermögensverwalter mit sogenannten ESG-Fonds im Portfolio fehlerhafte Angaben zur Nachhaltigkeit dieser Fondsprodukte gemacht hat, was wohl vordergründig an fehlenden Standards und Strafen für Greenwashing im Finanzbereich lag. Allerdings machen sich entsprechende Fondsverwalter trotzdem strafbar, wenn sie Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Fondsprodukte vorsätzlich falsch oder unvollständig kommunizieren.

Betroffene Anleger können bestehende Rechtsansprüche kostenfrei prüfen lassen

Anleger, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, um ein sogenanntes Impact-Investment zu tätigen, sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, ob die Finanzprodukte ihrer Wahl wirklich nachhaltig sind bzw. waren. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht nämlich die Möglichkeit, den jeweiligen Fondsverwalter zu verklagen und das eigene Investment rückgängig zu machen.

Für betroffene Anleger ergeben Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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