30.
Okt 2023

Trotz Greenwashing: DWS verzeichnet Zuflüsse bei ESG-Investments

Vor wenigen Wochen erst wurde DWS von der US-Börsenaufsicht zu einer Millionenstrafe wegen Greenwashing verdonnert. Der deutsche Vermögensverwalter hat nämlich vermeintlich nachhaltige Fondsprodukte deutlich umweltfreundlicher beworben, als diese eigentlich waren. Nun verkündete die DWS im Rahmen ihres Quartalsberichts, dass das Unternehmen dennoch finanzielle Zuflüsse im Bereich von ESG-Produkten verzeichnete. Bei ESG-Investitionen wird besonders auf die Umweltfreundlichkeit, soziale Komponenten und die Unternehmensführung von Investitionsobjekten geachtet.

DWS-Anleger investieren trotz Greenwashing-Vorwürfen in ESG-Produkte

Insgesamt sammelte die DWS im dritten Quartal netto 2,3 Milliarden Euro von Anlegern auf der ganzen Welt ein. Von diesen Nettozuflüssen entfielen 1,7 Milliarden Euro und somit fast 75 Prozent auf ESG-Produkte. Insgesamt verwaltet die Deutsche Bank-Tochter dadurch nun 860 Milliarden Euro. Damit zählt die DWS zu den größten deutschen Vermögensverwaltern.

Dass das Unternehmen weiterhin Zuflüsse im ESG-Bereich verzeichnet, kann durchaus überraschen. Schließlich wird bereits seit zwei Jahren gegen die DWS ermittelt, weil diese ihre Fondsprodukte als deutlich nachhaltiger beworben hatte, als sie eigentlich waren. Im Zuge dieser Ermittlungen musste der ehemalige Vorstandsvorsitzende der DWS vor knapp eineinhalb Jahren sogar von seinem Posten zurücktreten.

In den USA wurde die DWS wegen ihrer irreführenden Werbung für vermeintlich nachhaltige Finanzprodukte im September zudem zu der höchsten Geldstrafe, die jemals wegen Greenwashing verhängt wurde, verdonnert. In Deutschland laufen in der Sache derweil sogar noch Ermittlungen des Bundeskriminalamts, der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der BaFin gegen die DWS.

Beispiel: So führte die DWS ihre Anleger in die Irre

Dass die DWS die eigenen Anleger tatsächlich mit fehlerhaften Werbeaussagen betrogen hat, liegt längst auf der Hand. Das Unternehmen unterzeichnete in einem Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sogar eine Unterlassungserklärung und gab bekannt, den DWS Invest ESG Climate Tech-Fonds in Zukunft nicht mehr mit bestimmten Aussagen zur Umweltfreundlichkeit zu bewerben.

Beispielsweise erklärte die DWS in der Vergangenheit, dass über diesen Fonds “zu null Prozent” in Kohle investiert würde. Tatsächlich dürfen die im Fonds gehaltenen Unternehmen allerdings bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften. Mit dieser Aussage sollten potenzielle Anleger vermutlich in die Irre geführt werden, um ihr Geld guten Gewissens in diesen Fonds zu investieren.

Getäuschte Anleger können ihr Investment rückgängig machen

Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds von DWS oder einem anderen Vermögensverwalter investiert haben, haben unter Umständen die Möglichkeit, das eigene Investment aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe rückgängig zu machen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn das Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.

Entsprechende Rechtsansprüche bestehen, wenn ein Investment aufgrund falscher Nachhaltigkeitsversprechen erfolgte. In dem Fall ist es möglich, die selbst investierte Summe sowie gezahlte Fondsgebühren komplett von dem jeweiligen Vermögensverwalter zurückzufordern.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum Thema erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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