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Wer nach dem neuen BGH-Urteil nun einfacher im Abgasskandal klagen kann
In der vergangenen Woche haben die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen Autobauer Anspruch auf Schadensersatz haben. In dem Fall können betroffene PKW-Besitzer zwischen 5 und 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückerhalten. Doch wer kann von diesem Urteil profitieren?
Weshalb und für die aktuelle BGH-Entscheidung so wichtig ist
Von dem Urteil profitieren vor allem die Halter von Fahrzeugen, bei denen eine vorsätzliche bzw. sittenwidrige Schädigung durch den jeweiligen Fahrzeughersteller nur schwer nachweisbar ist. Während sich bei dem VW-Skandalmotor EA189 beispielsweise eindeutig belegen ließ, dass VW-Führungskräfte die illegalen Manipulationen angeordnet oder mindestens geduldet haben, sind entsprechende Informationen bei anderen Autobauern der Öffentlichkeit oftmals nicht zugänglich.
So zweifelten die BGH-Richter in der Vergangenheit beispielsweise an, dass sich im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal eine sittenwidrige Schädigung durch den Stuttgarter Autobauer nachweisen lasse. Außerdem gaben die BGH-Richter damals an, dass bei einer fahrlässigen Schädigung keine Schadensersatzansprüche bestünden. Im März 2023 entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) allerdings das genaue Gegenteil. Daher mussten auch die BGH-Richter ihre bisherige Rechtsauffassung in der Sache in der vergangenen Woche noch einmal überdenken.
Neben Fahrzeughaltern von manipulierten Mercedes-Benz-Dieseln profitieren unter anderem auch die Halter von einigen Audi-, Opel-, Fiat-, BMW-, VW- und Subaru-Fahrzeugen von dem BGH-Urteil. Generell gilt ab sofort: Sofern ein Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält, die während der Typgenehmigung nicht offengelegt wurde, haben betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz.
Schnelle Rechtsdurchsetzung ist sinnvoll
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen sollten sich nun beeilen, wenn sie bestehende Ansprüche im Abgasskandal bislang noch nicht geltend gemacht haben. Das liegt unter anderem daran, dass eine mögliche Verjährung eintreten kann. Wann dies der Fall ist, hängt davon ab, wann der jeweilige Fahrzeughalter von der Schädigung erfahren hat. Um diesbezüglich kein Risiko einzugehen, ergibt es Sinn, eigene Ansprüche möglichst frühzeitig geltend zu machen.
Von einer schnellen Rechtsdurchsetzung profitieren Kläger zudem auch deshalb, weil im Anschluss an das verbraucherfreundliche Urteil eine regelrechte Klagewelle erwartet wird. Das kann zu langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten führen. Daher gilt: Umso eher die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden, desto schneller können betroffene Fahrzeughalter auch eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Klagen ohne finanzielles Risiko ist möglich
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.