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Ergibt eine Teilnahme an der Mercedes-Musterklage Sinn?
Vor wenigen Wochen öffnete das Klageregister der sogenannten Mercedes-Musterfeststellungsklage. Mit der Klage können die Halter von manipulierten Mercedes-Autos herausfinden, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Doch ergibt eine Teilnahme an der Musterklage wirklich Sinn?
Mercedes-Musterklage steht nur wenigen PKW-Besitzern offen
Für die meisten Halter von manipulierten Mercedes-Autos lässt sich diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Das liegt allein schon daran, dass die Klage gar nicht jedem Mercedes-Benz-Besitzer offensteht. Es können sich nämlich nur die Halter der Mercedes-Modelle GLC und GLK an der Musterklage beteiligen. Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass die Fahrzeuge einen Dieselmotor des Typs OM651 enthalten und wegen des Abgasskandals von einem amtlichen Rückruf betroffen sind.
Darüber hinaus wird die Zahl der potentiellen Klage-Teilnehmer noch einmal dadurch verkleinert, dass sich die Musterklage ausschließlich an Verbraucher richtet, die ihre Autos privat genutzt haben. Wer seinen Mercedes also auch für gewerbliche Zwecke angeschafft und genutzt hat, darf sich nicht an der Klage beteiligen. Daher können sich nicht einmal 10 Prozent der deutschen Halter von manipulierten Mercedes-Autos an der Musterklage beteiligen.
Musterfeststellungsklage zielt nur auf “kleinen Schadensersatz” ab
Doch selbst Verbraucher, die sich an der Klage beteiligen können, sollte sich dies gut überlegen. Zwar ist die Teilnahme an der Klage kostenfrei und der Eintritt der möglichen Verjährung wird dadurch gehemmt. Doch die Klage bietet auch viele Nachteile.
So ist es beispielsweise nicht möglich, Daimler mit Hilfe der Musterfeststellungklage zur Rücknahme der manipulierten Fahrzeuge zu bringen. Das liegt daran, dass die Klage einzig auf die Auszahlung des sogenannten kleinen Schadensersatzes abzielt. Das bedeutet, dass die betroffenen Halter ihre Fahrzeuge behalten und nur einen kleinen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung erhalten sollen.
Viele betroffene Halter möchten ihren PKW aber abgeben, da sie unter anderem die Folgeschäden von durchgeführten Software-Updates fürchten. Diese sollten eigentlich zur Normalisierung der Abgasreinigung der manipulierten Autos aufgespielt werden. Doch nach der Durchführung dieser Updates zählen Mängel wie ein erhöhter Kraftstoff- oder AdBlue-Verbrauch und teilweise sogar Motorschäden zur Realität betroffener Mercedes-Halter.
Diese Alternative gibt es zur Mercedes-Musterklage
Die gute Nachricht ist jedoch, dass es auch ohne Musterklage problemlos möglich ist, die eigenen Rechtsansprüche risikofrei mit Hilfe einer Einzelklage durchzusetzen. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt sämtliche Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall eine zuvor festgelegte Provision.
Die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Daimler-Dieselskandal stehen aktuell so gut wie nie zuvor. Selbst das Bundesverkehrsministerium hat mittlerweile bestätigt, dass Daimler mehrere illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen verbaut hat. Für den Hersteller ist es also unmöglich, diese Tatsachen zu leugnen.
Wer seine Rechte individuell durchsetzt, kann die Rückabwicklung des eigenen Fahrzeugs durchsetzen und sich im Gegenzug eine Entschädigung sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch grundsätzlich möglich, ein Neufahrzeug zu erhalten oder das eigene Auto zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer Entschädigung durchzusetzen. Die Experten der Kanzlei Goldenstein beraten betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.