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Erneute Opel-Rückrufe wegen Fahrzeug-Manipulationen
Deutschlandweit wurden bereits mehr als 200.000 Opel-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Doch dabei bleibt es nicht, denn kürzlich beorderte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erneut Zehntausende Opel-Fahrzeuge für ein Software-Update in die Werkstatt. Betroffene Fahrzeughalter können wegen der illegalen Manipulationen Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Auch der Opel-Meriva ist vom Abgasskandal betroffen
Der neue Opel-Rückruf erfolgte Ende November 2022 unter der Referenznummer 011592 und betrifft Meriva-Modelle, die zwischen 2013 und 2017 gebaut wurden. Insgesamt ist es schon der dritte große Rückruf im Zusammenhang mit dem Opel-Abgasskandal.
Bereits 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den ersten amtlichen Rückruf in der Sache an. Damals wurden Diesel-Varianten der Modellreihen Zafira, Cascada und Insignia aus den Baujahren 2013 bis 2016 in die Werkstatt gerufen, um dort eine Software-Aktualisierung zur Optimierung der Abgasreinigung zu erhalten. Seit 2021 ruft Opel zudem die Modellreihen Astra, Corsa und Insignia aus den Baujahren 2014 bis 2018 zurück, weil das KBA auch in diesen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen entdeckte.
So wurden die betroffenen Opel-Fahrzeuge manipuliert
Die Flensburger Behörde veröffentlichte in der Vergangenheit bereits recht detaillierte Informationen dazu, auf welche Weise Opel die betroffenen Diesel-Fahrzeuge manipuliert hat. Demnach erkennen die Opel-Modelle anhand verschiedener Parameter wie der Umgebungstemperatur, dem Umgebungsluftdruck und bestimmter Drehzahlen, wenn sie Teil eines amtlichen Abgastests sind.
In diesen Situationen schalten die Diesel-Fahrzeuge in einen umweltfreundlichen Modus und stoßen vergleichsweise wenig Schadstoffe aus. Deshalb wurden sie auch für den Straßenverkehr zugelassen. Im Normalbetrieb emittieren die manipulierten Fahrzeuge dann jedoch ein Vielfaches der zulässigen Stickoxid-Mengen, indem sie die Rate der Abgasrückführung (AGR) verringern.
Das bedeutet konkret: Opel hat ein System entwickelt, mit dem die eigenen Diesel-Fahrzeuge ohne große Investitionen in teure Abgastechnik die immer strengeren Schadstofftests bestehen konnten. Dadurch optimierte Opel die eigenen Margen – allerdings auf Kosten der Umwelt und betroffener Fahrzeughalter. Während die entstandenen Umweltschäden irreparabel sind, können die Käufer der Abgasskandal-Autos von Opel deshalb immerhin Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das gilt auch für Besitzer der aktuell zurückgerufenen Opel Meriva-Modelle.
Opel-Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche
Die Käufer der manipulierten Opel-Fahrzeuge hätten sicherlich nicht dieselben Preise gezahlt, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die manipulierten Fahrzeuge mittelfristig Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates erleiden können und wegen des Skandals an Wert verlieren.
Deshalb haben die Halter von illegal manipulierten Autos grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.