09.
Feb 2024

EU geht gegen Greenwashing bei Fondsprodukten vor

In der Vergangenheit haben Vermögensverwalter Fondsprodukte als nachhaltig beworben, obwohl diese in Wahrheit gar nicht nachhaltig waren. Gegen diese Form von Greenwashing möchte die Europäische Union nun vorgehen. Dafür einigten sich Unterhändler von Europaparlament und den 27 EU-Mitgliedsstaaten in dieser Woche auf strengere Vorgaben für sogenannte ESG-Ratings.

Was sind ESG-Investments überhaupt?

Das Akronym ESG steht für Environment, Social und Governance, zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. ESG-Fonds sollen also in Unternehmen investieren, die sich besonders stark in diesen Bereichen engagieren. Auf diese Weise soll es Anlegern ermöglicht werden, mit ihren Investments nicht nur auf Rendite, sondern auch auf positive Auswirkungen in Bezug auf Nachhaltigkeit abzuzielen.

Damit als nachhaltig deklarierte Fonds in Zukunft auch wirklich nachhaltig sind, sollen Anbieter von ESG-Ratings künftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Konkret soll die ESMA unter anderem ganz genau auf die Methodik und die Informationsquellen dieser Anbieter schauen.

 

EU-Regelung folgt auf Greenwashing-Skandal in der Finanzszene

Mit den neuen Regelungen sollen Anleger künftig besser vor Greenwashing geschützt werden. Dass das nötig ist, zeigen Entwicklungen aus den vergangenen Monaten mehr als deutlich. So rückte die Staatsanwaltschaft Frankfurt allein in diesem Jahr bereits zweimal bei Deutschlands größtem Vermögensverwalter, der DWS, wegen Greenwashing an. In den USA wurde gegen die DWS im vergangenen Jahr sogar schon eine Millionenstrafe verhängt, weil diese Fondsprodukte deutlich nachhaltiger beworben hat als diese tatsächlich waren.

Zudem sind auch andere große Vermögensverwalter nicht frei von Schuld, denn Analysen der Nichtregierungsorganisation Finance Forward haben beispielsweise ergeben, dass deutschlandweit Hunderte als nachhaltig deklarierte Fonds in Wahrheit in Unternehmen aus kontroversen Branchen wie Öl oder Kohle investiert sind. Demnach betrifft der Greenwashing-Skandal der Finanzszene neben der DWS auch andere große Vermögensverwalter wie Deka oder Union Invest.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Wer in den vergangenen Jahren in einen solchen Fonds investiert hat, kann auch unabhängig von der geplanten EU-Regelung zum Greenwashing bei Finanzprodukten Rechtsansprüche durchsetzen. Es ist nämlich auch heute schon illegal, Verbraucher mit falschen Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit eines Produkts in die Irre zu führen und zu einem Kauf zu bewegen.

Daher besteht die Möglichkeit, das eigene Investment komplett rückgängig zu machen und sämtliche investierten Gelder, inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren, zurückzufordern. Schließlich hätten die betroffenen Anleger wohl nicht in den jeweiligen Fonds investiert, wenn dieser zum Investitionszeitpunkt korrekt beworben worden wäre.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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