13.
Okt 2023

EU verabschiedet neue Richtlinie für grüne Anleihen

Dass sich als nachhaltig deklarierte Produkte besonders gut verkaufen, hat auch die Finanzbranche längst erkannt. So gibt es zahlreiche nachhaltige Fonds, in die Anleger ihr Geld investieren können. Oftmals ist jedoch unklar, wie umweltfreundlich solche Fonds wirklich sind. Das möchte die Europäische Union nun mit einer neuen Richtlinie für grüne Anleihen verändern.

EU-Taxonomie bildet Basis für neues Klima-Siegel

Konkret hat das Europaparlament in der vergangenen Woche über die Einführung eines neuen Siegels, die sogenannte Europäische Grüne Anleihe, abgestimmt. Das neue Gesetz tritt nun zeitnah in Kraft, sodass es innerhalb von einem Jahr von allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss.

Um das Siegel verwenden zu dürfen, müssen die Herausgeber der jeweiligen Anleihen nachweisen, dass sie tatsächlich in klimafreundliche Projekte investieren, die die Standards der EU-Taxonomie erfüllen. In der EU-Taxonomie sind bestimmte Bereiche aufgelistet, in die Geld zur Bekämpfung des Klimawandels investiert werden darf.

Greenwashing-Skandale belasten Vertrauen in grüne Anlageprodukte

Dass es zwingend notwendig ist, für mehr Transparenz im Bereich grüner Anlagen zu sorgen, liegt auf der Hand. Beispielsweise haben Umfragen ergeben, dass vor allem private Anleger aus Angst vor Greenwashing oft vor Investitionen in grüne Anlageprodukte zurückschrecken. Darüber hinaus belegen aktuelle Greenwashing-Skandale von namhaften Vermögensverwaltern wie der DWS, dass sich zwischen den Werbeaussagen vieler Fondsanbieter und der Realität häufig eine enorme Kluft auftut.

So hat die US-Börsenaufsicht jüngst eine Millionenstrafe gegen die DWS verhängt, weil das Tochterunternehmen der Deutschen Bank grüne Finanzprodukte irreführend beworben hat. Zuvor hatte die DWS in Deutschland bereits im Rahmen einer Unterlassungserklärung zugestimmt, den DWS Invest ESG Climate Tech-Fonds künftig nicht mehr mit überschwänglichen Aussagen zur Umweltfreundlichkeit zu bewerben.

Die DWS hatte unter anderem behauptet, im Rahmen des Fonds würde zu 0 Prozent in Kohle investiert werden, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen bis zu 14,99 Prozent ihres Umsatzes in der Kohleindustrie erwirtschaften durften. Kritiker der neuen EU-Richtlinie bemängeln nun, dass sich solche Fälle auch in Zukunft nicht komplett vermeiden lassen. Auch das neue EU-Siegel wird nämlich nicht als verpflichtender Standard eingeführt, sondern auf Freiwilligenbasis.

Greenwashing: Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Schutzlos sind Anleger, die in fehlerhaft beworbene Fonds investiert haben, allerdings auch heute keineswegs. So besteht in entsprechenden Fällen oftmals die Möglichkeit, sich juristisch zu wehren und das investierte Geld sowie bereits bezahlte Fondsgebühren komplett zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger vermutlich nicht in den jeweiligen Fonds investiert, wenn dieser nicht mit irreführenden Aussagen beworben worden wäre.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechtsansprüche in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum DWS-Greenwashing-Skandal erstellt, berät aber grundsätzlich auch Anleger, die in Fondsprodukte anderer Vermögensverwalter investiert haben.

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