24.
Feb 2021

EuGH muss Details im Daimler-Dieselskandal klären

Jede Abschalteinrichtung in Fahrzeugen ist illegal, wenn diese zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Zulassungstest und Normalbetrieb führt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2020. Nun müssen die obersten Richter Europas weitere Details im Dieselskandal klären: Das Landgericht (LG) Ravensburg hat dem EuGH im Rahmen einer Verhandlung zum Daimler-Dieselskandal einige Fragen übersandt. Konkret geht es darum, ob fahrlässiges Handeln ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Die Antworten des EuGH könnten die Durchsetzung der Rechte von Hunderttausenden Mercedes-Haltern deutlich vereinfachen.

 

Daimler möchte Nachahmereffekt durch Taktiererei verhindern

Während im VW-Abgasskandal bereits klar ist, dass betroffene Halter Schadensersatzansprüche haben, steht ein Grundsatzurteil im Daimler-Dieselskandal noch aus. Der Stuttgarter Autobauer hält möglichst viele Details in der Sache geheim, damit der Ablauf der Entwicklung der verwendeten Abschalteinrichtungen nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Dadurch können betroffene PKW-Halter nur schwer nachvollziehen, ob Daimler die Fahrzeuge willentlich oder fahrlässig manipuliert hat. Mit dieser Taktiererei möchte Daimler Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte erschweren.

“Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Daimler im Rahmen des Dieselskandals höchstrichterlich verurteilt wird und betroffene Mercedes-Besitzer endgültig Rechtssicherheit genießen. Je länger der Konzern ein solches Grundsatzurteil hinauszögert, umso besser ist es für Daimler.

Der Autobauer möchte sehr wahrscheinlich einen Nachahmereffekt vermeiden. Sobald klar ist, dass jeder Halter eines manipulierten Mercedes-Fahrzeugs Anspruch auf Schadensersatz hat, wird es nämlich ziemlich wahrscheinlich zu einer Klagewelle kommen. Allein in Deutschland sind schließlich mehr als 550.000 Fahrzeuge vom Daimler-Dieselskandal betroffen”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt:

“Der EuGH könnte nun entscheiden, dass eine fahrlässige Manipulation ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Schließlich haben die betroffenen PKW die vorgeschriebenen Umweltregularien nicht erfüllt und daher enorm an Wert verloren. Die Entscheidung würde die Durchsetzung der Verbraucherrechte deutlich vereinfachen.”

 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Ravensburg geht es um einen manipulierten Mercedes-Benz C 220 CDI. Das Fahrzeug mit einem Motor des Typs OM651 wurde 2014 gekauft. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die nur bei bestimmten Temperaturen (in der Regel etwa 15-30 Grad) für eine korrekte Abgasreinigung sorgt. Außerhalb dieses Fensters stoßen die PKW ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. Daher hätten sie eigentlich nie zugelassen werden dürfen.

 

Diese Fahrzeuge sind vom Daimler-Dieselskandal betroffen

Neben dem OM651-Motor wurden auch die Mercedes-Motoren mit den Bezeichnungen OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651 manipuliert. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

In allen Modellen wurden sogenannte Thermofenster verbaut. In einigen Modellen entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch noch weitere Abschalteinrichtungen. So ergaben KBA-Untersuchungen beispielsweise, dass einige Fahrzeuge Zulassungstests erkennen können und den eigenen Abgasausstoß in diesem Fall mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur verbesserten. Im Normalbetrieb stießen die PKW jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Ein illegaler Tatbestand, der mittlerweile durch unabhängige Gutachten bestätigt wurde.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Mercedes-Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

 

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