26.
Jun 2020

EuGH-Urteil im Abgasskandal: Diese Entscheidung wird erwartet

Die gesamte Autoindustrie zittert aktuell vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), das noch in diesem Jahr erwartet wird. Konkret sollen die obersten europäischen Richter feststellen, wann Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen illegal sind. Tatsächlich hat nämlich nicht nur Volkswagen seine Diesel-PKW manipuliert, sondern auch nahezu jeder andere Autobauer. 

Da sich die Funktionen und Wirkungsweisen der verwendeten Abschalteinrichtungen jedoch von Hersteller zu Hersteller unterscheiden, soll nun höchstrichterlich geklärt werden, wann diese zulässig sind und wann nicht. Das EuGH-Urteil wird für sämtliche Legislativen innerhalb der EU relevant sein und könnte zu einer Rückruf- und Klagewelle führen.

Nach Schlussantrag der Generalanwaltschaft: Verbraucherfreundliches Urteil erwartet

Aktuell gehen nahezu sämtliche Rechtsexperten davon aus, dass die EuGH-Richter eine verbraucherfreundliche Entscheidung treffen und jede Abschalteinrichtung als illegal einstufen werden, wenn diese im Straßenbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führt als auf dem Prüfstand. Diese Auffassung vertrat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache Ende April 2020. Erfahrungsgemäß folgen die EuGH-Richter der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in aller Regel.

Sollte dies auch in diesem Fall so sein, würde der Dieselskandal wohl fast alle Hersteller von Dieselfahrzeugen erreichen. Auch das häufig eingesetzte “Thermofenster” würde dadurch als illegal eingestuft werden. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, sobald sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Demnach halten betroffene Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Umweltrichtlinien nur bei Temperaturen zwischen ungefähr 15 und 30 Grad ein. In Deutschland werden diese Grenzwerte in nahezu jedem Monat im Schnitt unter- oder überschritten.

Zahlreichen Herstellern drohen Rückrufe

Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – nutzen diese Thermofenster. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Die jeweiligen Hersteller begründeten die Verwendung von Thermofenstern in der Regel mit dem Schutz der jeweiligen Motoren. 

Dieser Auffassung widersprach die EuGH-Generalanwaltschaft jedoch. So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind. Im Normalfall schützen Thermofenster jedoch lediglich vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors.

Millionen Fahrzeughalter in Deutschland betroffen

Dadurch würde der Dieselskandal komplett neue Ausmaße annehmen. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen. Der gesamten Automobilindustrie drohen nun Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe. Betroffene Halter können sich jedoch gegen diesen Betrug wehren.

Rechtssicherheit dank BGH-Urteil

Am 25. Mai 2020 setzte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal durch und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen illegal war und der Konzern betroffenen Haltern Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen muss. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. So erhielt der BGH-Mandant beispielsweise 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan, obwohl er das Auto knapp sechs Jahre zuvor für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. 

Bislang sorgt das Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtsklarheit. Grundsätzlich lässt sich die Entscheidung  aber in Folge des EuGH-Urteils auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. Die Halter dieser Fahrzeuge hätten also endgültig Rechtssicherheit, wenn es vor diesem Hintergrund um die Forderung von Schadensersatz geht. 

Unabhängig davon ergibt es für Besitzer von Dieselfahrzeugen aber bereits jetzt Sinn, ihre Rechtsansprüche im Dieselskandal zu prüfen, denn in Folge des EuGH-Urteils wird es wohl zu einer Klagewelle und somit langen Wartezeiten an deutschen Gerichten kommen. “Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”, sagt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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