09.
Sep 2021

EuGH-Urteil: Millionen Autokredite können widerrufen werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbrauchern enorm gestärkt. Die obersten Zivilrichter der Europäischen Union entschieden aktuell, dass sich die Kreditverträge von mehreren deutschen Autobanken auch Jahre nach dem Kreditabschluss widerrufen lassen, wenn die Verträge unzureichende Informationen enthalten. Von dieser Entscheidung könnten mehrere Millionen Verbraucher profitieren.

Kreditverträge aus den vergangenen Jahren lassen sich widerrufen

Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Widerrufsfrist von einem Großteil der Kreditverträge, die in den vergangenen Jahren abgeschlossen wurden, nie wirksam eingetreten ist. Das liegt daran, dass einzelne Klauseln dieser Kreditverträge für Durchschnittsverbraucher nicht nachvollziehbar ausformuliert wurden.

So monierten die EuGH-Richter beispielsweise, dass auch Personen ohne großes Finanzwissen nachrechnen können müssen, wie viel es sie kostet, wenn sie eine Kreditrate nicht rechtzeitig begleichen. Darüber hinaus müsse beispielsweise auch die Höhe einer vorzeitigen Kreditablösung für Normalverbraucher jederzeit nachvollziehbar sein.

Finanzierte Fahrzeuge können an die verantwortlichen Kreditinstitute zurückgegeben werden

Für ihre Entscheidung befassten sich die EuGH-Richter mit Verträgen der Volkswagen Bank, der Škoda Bank und der BMW Bank. Die Kreditnehmer hatten ihre Verträge in den Jahren 2018 und 2019 widerrufen und diese zu diesem Zeitpunkt teilweise schon vollständig beglichen, teilweise aber auch noch nicht.

Sie haben nun die Möglichkeit, ihre Kreditvertrag wirksam zu widerrufen und ihre finanzierten Autos gegen die Auszahlung der vollständigen Kreditsumme inklusive gezahlter Zinsen an die verantwortliche Bank zurückzugeben. Voraussichtlich müssen sich Verbraucher hierbei lediglich eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die den Wertverlust aufgrund der zurückgelegten Fahrstrecke beziffern soll.

Dieselskandal: Widerrufs-Joker hilft unter anderem bei Verjährung

Auch für die Halter von Diesel-Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, kann der Kreditwiderruf nun unter Umständen interessant werden. Während die Schadensersatzansprüche der Halter von manipulierten VW-Autos mit dem EA189-Motor teilweise bereits in den Jahren 2019 bzw. 2020 verjährten, lassen sich die Kreditverträge dieser Fahrzeuge auch heute noch widerrufen. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Verträge ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.

Da Autos, die vom Abgasskandal betroffen sind, unter anderem massiv an Wert verloren haben, können betroffene Halter den entstandenen Schaden durch den Widerruf ihres Kreditvertrages und der damit verbundenen Rückabwicklung ihres manipulierten Autos mehr als ausgleichen. In der Regel erhalten Verbraucher auf diesem Weg mehrere Tausend Euro mehr, als ihnen ein Verkauf ihres PKW einbringen würde.

EuGH-Entscheidung gilt für fast alle abgeschlossenen Kreditverträge

Die EuGH-Entscheidung lässt sich aber nicht nur auf Autokredite übertragen, sondern auf fast alle Verbraucherkredite, die in den vergangenen Jahren abgeschlossen wurden. Nahezu jede namhafte Bank hat nämlich Klauseln in ihren Verträgen verwendet, die für Normalverbraucher nicht leicht verständlich sind.

Für den Widerruf eines solchen Kreditvertrages spielt es keine Rolle, ob mit dem Kredit beispielsweise ein Möbelstück oder ein Fernseher finanziert wurde. Lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht lassen sich nicht widerrufen. Das betrifft vor allem die Finanzierung von Immobilien.

Der Widerruf eines Kreditvertrages ist problemlos mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei möglich. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Verbraucher kostenfrei dahingehend, ob ihre Kreditverträge unzulässige Klauseln enthalten und unterstützen Kreditnehmer bei dem Widerruf ihres Vertrages.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch:

Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.