20.
Jun 2022

Auch Österreicher profitieren von bevorstehendem EuGH-Urteil zum Dieselgate

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kurz davor, eine wichtige Grundsatzfrage zu beantworten: Haben die Halter von illegal manipulierten Autos auch dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem verantwortlichen Fahrzeughersteller lediglich ein fahrlässig schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann? Obwohl ein deutsches Gericht diese Frage an den EuGH übermittelt hat, profitieren auch Österreicher von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung von Europas obersten Zivilrichtern.

EuGH-Richter können deutsche Rechtsprechung einkassieren

Die EuGH-Entscheidung wird insofern relevant sein, da sich der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit beispielsweise im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals dahingehend positioniert hat, dass betroffene Fahrzeughalter wohl keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das liegt laut BGH daran, dass sich Mercedes bei der Manipulation einiger Fahrzeuge nur fahrlässig schuldhaft verhalten habe.

Diese Entscheidung ist bei vielen Verbraucherschützern und Rechtsexperten auf Unverständnis gestoßen: Einerseits, weil sie die Manipulationen von Mercedes nicht als fahrlässig, sondern als eindeutig sittenwidrig bewerten. Andererseits, weil sie selbst bei einer fahrlässigen Manipulation die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für gerechtfertigt halten. Schließlich müssen die Halter von manipulierten Mercedes-Autos wegen des Skandals nicht nur mit Wertverlusten, sondern auch mit mittelfristigen Fahrzeugschäden rechnen.

Das deutsche Landgericht Ravensburg hat sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um endgültig für Klarheit zu sorgen. Schließlich übersteht der EuGH auch dem deutschen Bundesgerichtshof. Wenn die EuGH-Richter also eine andere Rechtsauffassung vertreten als die BGH-Richter, müssen Letztere ihre Meinung noch einmal überdenken. Sollten sich Europas oberste Zivilrichter hingegen der rechtlichen Einschätzung ihrer deutschen Kollegen anschließen, würde sich nichts verändern.

Verbraucherfreundliche EuGH-Entscheidung wird erwartet

Dass sich die EuGH-Richter in ihrer Entscheidung, die im September erwartet wird, verbraucherfreundlich positionieren, ist sehr wahrscheinlich. Bereits vor wenigen Wochen hat nämlich der zuständige Generalanwalt in seinem Schlussantrag verkündet, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gemäß EU-Recht auch bei einer fahrlässigen Schädigung bestehen und es ist so, dass die EuGH-Richter der Rechtsauffassung der zuständigen Generalanwaltschaft im Normalfall folgen.

Die Entscheidung hätte auch für österreichische Halter von manipulierten Fahrzeugen Relevanz. Das liegt unter anderem daran, dass sich auch der Oberste Gerichtshof in Österreich an die rechtlichen Vorgaben des EuGH halten muss. Darüber hinaus profitieren Österreicher im Zusammenhang mit dem Abgasskandal oftmals davon, ihre Rechtsansprüche gegenüber einem deutschen Hersteller auch in Deutschland durchzusetzen, weil dies im Normalfall viel schneller geht. Es ist davon auszugehen, dass die BGH-Richter ihre Rechtsprechung schnell an die des Europäischen Gerichtshofes anpassen werden.

Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche

Österreichische Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben bis zu 30 Jahre lang Zeit, um ihre Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Dennoch ergibt es Sinn, sich möglichst frühzeitig über bestehende Schadensersatzansprüche zu informieren, denn die Höhe der möglichen Entschädigung sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer und kann im schlimmsten Fall sogar komplett erlöschen.

Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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