19.
Apr 2022

Europäischer Gerichtshof bewertet die Zulässigkeit des VW Software-Updates bald

Nachdem der VW-Abgasskandal 2015 bekannt wurde, wurden deutschlandweit rund 2,5 Millionen Fahrzeuge des Wolfsburger Konzerns zurückgerufen. Da die manipulierten Diesel-Autos eigentlich nicht für den deutschen Straßenverkehr geeignet waren, mussten sie ein Software-Update erhalten, um die erteilte Typengenehmigung nicht zu verlieren. Doch auch dieses Software-Update enthält nachgewiesenermaßen eine Manipulationssoftware. Ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema könnte daher zu einer erneuten Rückrufwelle führen.

Software-Update enthält Thermofenster

Konkret müssen sich die obersten Zivilrichter der Europäischen Union mit der Frage befassen, ob das VW Software-Update mit europäischem Recht zu vereinbaren ist. Mit dem Update wurde die vorhandene Manipulationssoftware der zurückgerufenen VW Diesel-Autos überschrieben, wodurch die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge den gesetzlichen Standards entsprechend normalisiert werden sollte.

Tatsächlich stoßen die upgedateten Fahrzeuge deutlich weniger Schadstoffe aus als vor dem Aufspielen des Updates – allerdings nur bei bestimmten Temperaturen. Das Software-Update enthält also ein sogenanntes Thermofenster. Das wurde bereits vor Jahren mit Hilfe unabhängiger Gutachten bewiesen.

Hinter der Begrifflichkeit Thermofenster verbirgt sich eine Manipulationssoftware, die die Abgasreinigung auf Basis der Außentemperatur reguliert. Innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters (meist ungefähr 15-30 Grad Celsius) emittieren die betroffenen Fahrzeuge vergleichsweise wenig Schadstoffe. Außerhalb dieses Temperaturfensters stoßen die manipulierten PKW jedoch unerlaubt viele Abgase aus und überschreiten die gesetzlichen Vorgaben um ein Vielfaches.

EuGH: Abschalteinrichtungen sind nur in extremen Ausnahmefällen zulässig

Neben VW setzen auch andere Hersteller wie Daimler und Volvo auf Thermofenster. Die Automobilhersteller begründen den Einsatz der Thermofenster damit, dass diese den Motor vor Schäden schützen sollen. Das europäische Recht sieht nämlich vor, dass Abschalteinrichtungen, die sich auf die Abgasreinigung eines Fahrzeugs auswirken, bei unmittelbaren Motorschäden zulässig sind.

Die Lesart dieser Vorschrift ist jedoch entscheidend. Während die Automobilindustrie diese Gesetzespassage so auslegt, dass Abschalteinrichtungen zur Vorbeugung jeglicher Art von Schäden eingesetzt werden dürfen, haben sich die EuGH-Richter diesbezüglich im Dezember 2020 bereits deutlich strenger positioniert.

Demnach dürfen Abschalteinrichtungen wirklich eingesetzt werden, wenn ansonsten unmittelbare Schäden, wie zum Beispiel ein sofortiger Motorausfall, drohen. Thermofenster schützen allerdings höchstens vor mittelfristigem Verschleiß und sind somit illegal. Ob dies im Konkreten auch auf das VW Software-Update zutrifft, müssen die EuGH-Richter nun abschließend klären.

EuGH-Generalanwalt bewertet VW Software-Update als illegal

Im September 2021 verkündete die EuGH-Generalanwaltschaft bereits im Rahmen eines Schlussantrages, dass das VW Software-Update illegal sei. Nun ist es üblich, dass mehrere Monate zwischen dem Verkündungstermin eines EuGH-Schlussantrages und einem abschließenden Urteil vergehen. Experten rechnen daher im Spätsommer mit einer Entscheidung der EuGH-Richter.

Ob die EuGH-Richter die Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft bestätigen, ist bislang unklar. Allerdings widersprechen die EU-Richter den zuständigen Staatsanwälten nur in extrem seltenen Fällen. Insofern kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch die verantwortlichen Richter das VW Software-Update als unzulässig bewerten werden.

Sollten die EuGH-Richter der Auffassung des Generalanwalts tatsächlich folgen, müssten sämtliche upgedateten Fahrzeuge einmal mehr zurückgerufen werden. Wenn VW dann keine Lösung für das Problem entwickeln kann, verlieren die Fahrzeuge sogar die Straßenzulassung und sind somit komplett unbrauchbar. Betroffene Fahrzeughalter haben jedoch die Möglichkeit zu wehren. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bestehen sogar jetzt schon.

Abgasskandal: Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Wegen des Abgasskandals haben Verbraucher die Möglichkeit, den jeweiligen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust kompensiert werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

Abgasskandal-Klagen sind bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf und oft vollkommen ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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