17.
Mai 2023

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler legt Geständnis in Diesel-Prozess ab

Zweieinhalb Jahre lang bestritt der ehemalige Audi-Chef, Rupert Stadler, vor dem Münchner Landgericht II, frühzeitig von den illegalen Manipulationen von Diesel-Motoren des Ingolstädter Autobauers gewusst zu haben. Nun gestand er kurz vor Ende des Prozesses gegen ihn und weitere Ex-Audi-Mitarbeiter. Dadurch entgeht Stadler einer Haftstrafe.

Stadler wusste frühzeitig von illegalen Manipulationen bei Audi

In der Erklärung, die Stadlers Verteidigerin am Dienstag vor dem Landgericht München vorlas, zeigt sich Stadler reumütig. Er hätte die Möglichkeit gehabt, einzugreifen, dies aber unterlassen. Dies bedauere er sehr. Er sehe, “dass es ein Mehr an Sorgfalt” gebraucht hätte, ließ Stadler seine Anwältin verkünden.

Ohne dieses Geständnis hätten die zuständigen Richter Rupert Stadler wohl im kommenden Monat zu einer Haftstrafe verurteilt, denn sie sehen es als erwiesen an, dass Stadler spätestens im Juli 2016 davon erfahren hat, dass die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen mit Audi-Motoren illegal manipuliert wurden. Trotzdem stoppte Stadler den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge bis ins Jahr 2018 hinein nicht.

Stadler kommt mit Bewährungs- und Geldstrafe davon

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Audi wird nun wohl zu einer Bewährungs- sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Das mag zwar nach einer hohen Summe klingen. Doch für einen ehemaligen Top-Manager, der in guten Zeiten über 7 Millionen Euro pro Jahr verdiente, sollte diese Strafzahlung zu stemmen sein.

Auch der frühere Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz und der Ingenieur Giovanni Pamio können aufgrund ihrer vollumfänglichen Geständnisse wahrscheinlich mit Bewährungsstrafen rechnen. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde sogar eingestellt, weil dieser als Erster gestanden und damit dazu beigetragen hatte, dass auch Stadler, Hatz und Pamio letztlich einknickten.

Schadensersatzklagen: Geständnisse von Audi-Führungskräften können hilfreich sein

Auf laufende Schadensersatzklagen gegen Audi hat die Verhandlung gegen die ehemaligen Audi-Führungskräfte zwar keinen direkten Einfluss. Doch betroffene Fahrzeughalter können durchaus von den Schuldeingeständnissen der beklagten Personen profitieren. Spätestens dadurch wird nämlich klar, dass Audi die Behörden und seine Kunden bewusst getäuscht hat. Schließlich hat Audi Diesel-Fahrzeuge bewusst so entwickelt, dass diese während amtlicher Abgastests sauber wirkten, obwohl sie im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen.

Allein in Deutschland wurden Hunderttausende Fahrzeuge, die vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, zugelassen. Neben den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 enthalten auch die VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg sowie der Porsche Cayenne, Macan und Panamera die manipulierten Audi-Motoren. Nicht zuletzt, weil die betroffenen Fahrzeuge wegen des Abgasskandals an Wert verloren haben und von Folgeschäden erleiden können, können die Halter dieser Autos Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Wegen des Abgasskandals besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die betroffenen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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