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Ex-Audi Chef wegen Abgasskandal verurteilt
Am Montag sorgten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) mit einem neuen Urteil für einen Durchbruch in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Gestern kam es zu einer weiteren wegweisenden Entscheidung in der Sache, die allerdings von strafrechtlicher Relevanz ist. Am Münchner Landgericht wurden der Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sowie der ehemalige Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz jeweils zu einer Bewährungsstrafe wegen des Abgasskandals verurteilt.
Das Urteil ist keine Überraschung
Die Verurteilung von Rupert Stadler und Wolfgang Hatz kommt keineswegs unerwartet. Der Vorsitzende Richter hatte im Laufe der Verhandlungen bereits durchblicken lassen, dass beide auf Basis der vorliegenden Beweise verurteilt und nur mit einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würden. Auf diesen Deal ließen sich die beiden ehemaligen Top-Manager und auch ein mitangeklagte Ex-Audi-Ingenieur ein.
Stadlers Bewährungsstrafe beträgt ein Jahr und neun Monate. Zudem muss der 60-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 1,1 Millionen Euro aufbringen. Bei Wolfgang Hatz sind es zwei Jahre Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro. Der mitangeklagte Ingenieur kommt mit einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro davon. Das Verfahren gegen einen vierten Mitangeklagten wurde bereits vor mehreren Wochen gegen eine Geldstrafe eingestellt, nachdem dieser frühzeitig gestanden und als Kronzeuge in dem Prozess fungiert hatte.
Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen
Für die Aufarbeitung des Abgasskandals stellt die heutige Entscheidung einen Fortschritt dar. Das liegt unter anderem daran, dass es das erste Urteil im Abgasskandal gegen Führungskräfte von verantwortlichen Fahrzeugherstellern ist. Auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen von betroffenen Fahrzeughaltern hat die Entscheidung zwar keinen direkten Einfluss. Doch es kann indirekt auch dazu beitragen, dass Klagen gegen Audi mit verbraucherfreundlichen Urteilen abgeschlossen werden.
Wolfgang Hatz und der mitangeklagte Ingenieur gestanden nämlich, Diesel-Motoren manipuliert zu haben. Rupert Stadler gab zudem zu, den Verkauf der manipulierten Fahrzeuge nicht gestoppt zu haben, nachdem er von dem Betrug erfahren hatte. Damit steht eindeutig fest, was ohnehin auf der Hand lag: Führungskräfte von Audi haben bewusst illegale Abschalteinrichtungen entwickelt bzw. entwickeln lassen, um die Behörden und die eigenen Kunden zu täuschen. Auf diese Weise hat Audi zahlreiche Käufer von Diesel-Fahrzeugen jahrelang vorsätzlich geschädigt.
Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen
Allein in Deutschland wurden Hunderttausende Fahrzeuge, die vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, zugelassen. Neben den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 enthalten auch die VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg sowie der Porsche Cayenne, Macan und Panamera Audi-Motoren, die unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Darüber hinaus wurden in Diesel-Fahrzeugen von Audi auch manipulierte Motoren von Volkswagen verbaut.
Die betroffenen Fahrzeuge haben wegen des Abgasskandals unter anderem an Wert verloren und können aufgrund von durchgeführten Software-Updates Folgeschäden erleiden. Unter anderem deshalb können die Halter dieser Diesel-PKW Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.
Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen
Wegen des Abgasskandals besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die betroffenen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.