09.
Feb 2023

Kommt es noch im Februar zu einer höchstrichterlichen Entscheidung im EA288-Abgasskandal?

Volkswagen hat Diesel-Fahrzeuge mit dem EA189-Motor illegal manipuliert. Betroffene Fahrzeughalter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte entschieden. Doch nun befassen sich die BGH-Richter mit der Frage, ob Schadensersatzansprüche auch wegen der Manipulation des EA288-Motors durchgesetzt werden können. Das ist der direkte Nachfolger des EA189. Eine höchstrichterliche Entscheidung in der Sache könnte noch im Februar verkündet werden.

Verhandlungstermin wurde bereits angesetzt

Für den 27. Februar hat das oberste deutsche Zivilgericht eine mündliche Verhandlung terminiert, in der sich die BGH-Richter erstmals öffentlich mit der Manipulation des EA288-Motors auseinandersetzen werden. Konkret geht es um die Klage eines Mannes, der seinen VW Passat an Volkswagen zurückgeben möchte und im Gegenzug Schadensersatz von Europas größtem Fahrzeughersteller fordert.

Der EA288-Motor wurde von VW entwickelt und seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Zwar versicherte VW nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015, dass der EA288 nicht von der Betrugsaffäre betroffen sei. Doch mittlerweile ergaben zahlreiche unabhängige Abgastests, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor die vorgeschriebenen Umweltregularien nur auf dem Prüfstand einhalten, während sie im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.

BGH wartet wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ab

Das geplante BGH-Verfahren sollte eigentlich bereits im Herbst 2022 stattfinden. Doch der Bundesgerichtshof hat den Termin dann kurzfristig auf den Februar 2023 verlegt. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sich die BGH-Richter im Zusammenhang mit der Klage des Passat-Besitzers auch erstmals zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) äußern möchten, das bislang allerdings noch immer nicht verkündet wurde.

Am EuGH geht es um die Frage, ob Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch bei fahrlässiger Schädigung bestehen. Das ist insofern relevant, da der BGH in der Sache bislang lediglich eine sittenwidrige – also nachweislich mutwillige – Manipulation als Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen sah.

Wenn die EuGH-Richter allerdings etwas anderes entscheiden, müsste sich auch der BGH diesbezüglich noch einmal umorientieren. Davon würden nicht nur die Halter von VW-Autos mit dem EA288-Motor profitieren, sondern beispielsweise auch die Besitzer von manipulierten Mercedes-Benz- und Fiat-Fahrzeugen.

EuGH-Urteilsverkündung wurde noch immer nicht terminiert

Dass es am Europäischen Gerichtshof zu einer verbraucherfreundlichen Entscheidung kommt, ist sehr wahrscheinlich. Im Rahmen des Schlussantrages in der Sache hat sich der zuständige Generalanwalt nämlich bereits dahingehend positioniert, dass Abgasskandal-Ansprüche auch bei einer fahrlässigen Schädigung durchgesetzt werden können. Schließlich sehen sich die betroffenen PKW-Besitzer auch in dem Fall mit Folgeschäden konfrontiert, die unter anderem zu einem erheblichen Wertverlust des jeweiligen Fahrzeugs führen können.

Ein solcher Schlussantrag ist zwar noch kein Urteil. Doch im Normalfall folgen die EuGH-Richter der Rechtsauffassung ihrer Generalanwaltschaft und bislang taten sie dies auch im Zusammenhang mit Abgasskandal-Klagen sogar in jedem Fall. Unklar bleibt bislang lediglich, wann die Entscheidung in der Sache veröffentlicht wird.

Sollte die Urteilsverkündung bis Mitte Februar noch immer nicht terminiert sein, wird sich wohl auch die damit verbundene Verhandlung am deutschen Bundesgerichtshof einmal mehr verschieben. Spätestens bis April sollten beide Entscheidungen dann aber eigentlich verkündet werden. Dann wären zehn Monate seit dem Schlussantrag vergangen. Das ist noch ein normaler Abstand.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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