29.
Dez 2023

Nicht nur die DWS hat bezüglich der Nachhaltigkeit ihrer Fonds gelogen

Vor wenigen Wochen verhängte die US-Börsenaufsicht SEC eine Strafzahlung in Millionenhöhe, gegen DWS, weil der Vermögensverwalter bestimmte Fonds als nachhaltig bewarb, obwohl dies in Wahrheit gar nicht der Fall war. Der DWS-Greenwashing-Skandal ist allerdings kein Einzelfall. Auch andere Fondsanbieter haben vermeintlich nachhaltige Finanzprodukte in den Markt gedrückt, obwohl mit diesen Fonds mindestens teilweise in kontroverse Unternehmen investiert wurde.

Die größten Vermögensverwalter in Deutschland betreiben Greenwashing

Analysen der gemeinnützigen Organisationen Urgewald und Facing Finance ergaben beispielsweise, dass auch Deka, Union Investment und die Allianz mit Fondsprodukten, die als nachhaltig deklariert werden, in fragwürdige Firmen investieren. Demnach enthalten bis heute Hunderte vermeintlich nachhaltige Fonds Investitionen in Unternehmen aus Sektoren wie Kohle, Rüstung oder Öl und Gas.

Insbesondere für private Investoren ist es oft nur schwer nachzuvollziehen, inwieweit der jeweilige Fonds der Wahl tatsächlich auch ein Impact-Investment ist und nicht nur auf reine Rendite abzielt. Schließlich entscheiden sich viele private Investoren bewusst für Fondsinvestments, weil sie selbst nicht den Aufwand betreiben können oder möchten, um diversifiziert in Unternehmen mit bestimmten Zielen zu investieren und sich daher auf die jeweiligen Fondsverwalter verlassen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Anleger, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, um ein sogenanntes Impact-Investment zu tätigen, sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, ob die Finanzprodukte ihrer Wahl wirklich nachhaltig sind bzw. waren. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht nämlich die Möglichkeit, den jeweiligen Fondsverwalter zu verklagen und das eigene Investment rückgängig zu machen.

Für betroffene Anleger ergeben Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

 

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