25.
Jan 2024

Greenwashing: Erneute Durchsuchung bei der DWS

Als nachhaltig beworbene Fonds der DWS waren in Wahrheit gar nicht so nachhaltig. Deshalb hat die US-Börsenaufsicht im vergangenen Jahr bereits eine Strafzahlung in Millionenhöhe gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank verhängt. Auch in Deutschland laufen Ermittlungen in der Sache. In diesem Zusammenhang kam es nun erneut zu einer Razzia bei der DWS.

Zweite Durchsuchung innerhalb von eineinhalb Jahren

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am 16. Januar gemeinsam mit der Frankfurter Polizei Räumlichkeiten des Vermögensverwalters durchsucht. Dabei ging es um die gegen die DWS erhobenen Greenwashing-Vorwürfe. Die DWS gab in der Vergangenheit an, konstruktive Gespräche mit den zuständigen Ermittlern zu führen. Dass es nun erneut zu einer Durchsuchung bei dem Finanzunternehmen kam, lässt allerdings Zweifel an dieser Aussage aufkommen.

Bereits Ende Mai 2022 kam es in Zusammenhang mit den Greenwashing-Ermittlungen zu einer Razzia in den Gebäuden der DWS. Damals durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft, der Finanzaufsicht BaFin und des Bundeskriminalamts die Firmenzentrale der DWS und ihres Mutterkonzerns, der Deutschen Bank. Kurze Zeit später wurde der damalige DWS-Chef, Asoka Wöhrmann, von seinem Amt enthoben.

 

Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand?

Bislang hat sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft noch nicht zu den erneuten Durchsuchungen geäußert. Aktuell ist auch unklar, wann die Ermittlungen zu einem Ende kommen. Allerdings scheint es so, als würden die Frankfurter Ermittler noch immer offene Fragen haben. Sonst hätten sie die erneute Razzia nicht durchgeführt. Zudem spricht die Razzia auch dafür, dass es einen erhärteten Verdacht gibt, was angesichts der bereits ausgesprochenen Strafe in den USA keineswegs überrascht.

Es ist denkbar, dass gegen die DWS zeitnah auch in Deutschland eine hohen Strafzahlung verhängt wird. Möglich ist zudem, dass Mitarbeiter der DWS persönlich für ihr Fehlverhalten haftbar gemacht werden. Darüber hinaus werden auf die DWS wohl auch zahlreiche zivilrechtliche Klagen von betroffenen Anlegern zukommen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Schließlich hätten die betroffenen Anleger wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von den unwahren Werbeaussagen gewusst hätten.

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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