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Grundsatzentscheidungen im Abgasskandal wurden erst einmal aufgeschoben
Dass die Halter von illegal manipulierten Diesel-Autos Anspruch auf Schadensersatz haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein festgestellt. Seitdem befassen sich Deutschlands oberste Zivilrichter im Normalfall fast monatlich mit neuen Detailfragen in der Sache. Den nächsten Verhandlungstermin im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hat der BGH allerdings erst für November angesetzt. Woran liegt das?
EuGH-Urteil wird Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vereinfachen
Die BGH-Richter warten offenbar zunächst ein relevantes Grundsatzurteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab, denn der EuGH legt europäische Normen verbindlich für die nationalen Gerichte aus. In Luxemburg soll vermutlich schon im September die Frage beantwortet werden, ob im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Entschädigungsansprüche zu rechtfertigen. Rechtsexperten gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus.
In der Folge wird auch der BGH seine bisherige Rechtsauslegung in der Sache korrigieren müssen. Die Karlsruher Richter entschieden nämlich in den vergangenen Jahren, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Handlung nachgewiesen werden muss, um Rechtsansprüche zu rechtfertigen. Dementsprechend schwer war es bislang, Entschädigungen für Fahrzeuge mit bestimmten Motorentypen durchzusetzen. Dabei haben die Halter von sämtlichen illegal manipulierten Autos mit Wertverlusten und Folgeschäden aufgrund des Skandals zu kämpfen.
Klagewelle wird erwartet – frühzeitige Beratung kann sich auszahlen
Dass sich die BGH-Richter im Rahmen ihres nächsten Diesel-Termins am 21.11. zu dem bis dahin verkündeten EuGH-Urteil äußern werden, ist definitiv nicht nur eine Mutmaßung. Der BGH selbst gab auf seiner Website bekannt, dass Deutschlands oberste Zivilrichter an diesem Tag die Bedeutung des EuGH-Urteils für die deutsche Rechtsprechung einordnen werden.
In dem Verfahren geht es um ein VW-Auto mit dem Diesel-Motor des Typs EA288. Doch aller Voraussicht nach werden im Anschluss sämtliche Diesel-Klagen deutlich schneller zu Erfolg führen. Vermutlich wird es angesichts der positiven Ausgangslage sogar noch einmal zu einer Klagewelle kommen, denn noch immer haben Hunderttausende Fahrzeughalter in Deutschland ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal nicht geltend gemacht.
Betroffene Verbraucher sollten sich deshalb im besten Fall noch zeitnah bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache beraten lassen. Es ist nämlich nicht unwahrscheinlich, dass es im Anschluss an ein positive EuGH- und BGH-Urteile zu einer Verstopfung der nationalen Gerichte aufgrund der Vielzahl an eingereichten Klagen kommt.
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandal
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.