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Dieselgate: Händler dürfen PKW-Besitzer nicht mit Software-Update abspeisen
Im Sommer 2021 entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH), dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist das Recht auf ein mangelfreies Neufahrzeug durchsetzen können. Das bedeutet, dass Verbraucher ihr Auto an den jeweiligen Händler zurückgeben können, um im Gegenzug ein mangelfreies Neufahrzeug zu erhalten. Vor kurzem machten die BGH-Richter diesbezüglich erneut klar, dass Händler ihre geschädigten Kunden nicht mit einem Software-Update als kostengünstige Mangelbeseitigung abspeisen dürfen.
Händler muss ggf. eine neuere Modellvariante bereitstellen
Tatsächlich besteht der Anspruch auf ein Neufahrzeug sogar, wenn das ursprüngliche Modell gar nicht mehr gebaut wird. In diesem Fall ist der Händler dazu verpflichtet, seinem Kunden die neuere Version oder ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatz anzubieten. Eine Zuzahlung müssen die betroffenen Verbraucher in diesem Fall nur zahlen, wenn der Listenpreis des neuen Autos den ursprünglichen Kaufpreis des alten PKW um mindestens 25 Prozent übersteigt.
Allerdings muss nicht der komplette Differenzbetrag übernommen werden, sondern lediglich ein Drittel der Summe. Dadurch soll gewährleistet werden, dass dem verantwortlichen Händler durch die Lieferung eines teureren Neuwagens kein zu großer Schaden entsteht. Gleichzeitig sollen die geschädigten Verbraucher aber auch nicht finanziell belastet werden.
Software-Update reicht als Alternative nicht aus
Damit die manipulierten Fahrzeuge die Straßenzulassung nicht verlieren, entwickelten die verantwortlichen Hersteller in der Regel Software-Updates, um die Abgasreinigung der PKW nach einem amtlichen Rückruf zu normalisieren. Auch die Händler boten ihren Kunden im Normalfall die kostenfreie Durchführung einer solchen Aktualisierung als Mangelbeseitigung an, um kein neues Fahrzeug liefern zu müssen.
Die BGH-Richter entschieden jedoch, dass das Angebot zur Durchführung eines solchen Updates nicht ausreicht, um den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug zu verweigern. Das liegt unter anderem daran, dass die negativen Begleiterscheinungen eines solchen Updates für einen Normalverbraucher nicht nachvollziehbar sind.
Die manipulierten Fahrzeuge sind nämlich gar nicht darauf ausgerichtet, Schadstoffe gesetzeskonform zu filtern. Insofern klagen Umfragen zufolge mehr als die Hälfte der Besitzer von manipulierten Fahrzeugen nach einem solchen Update über Folgeschäden. Diese reichen von unangenehmen Gerüchen bis hin zu kompletten Motorschäden.
Da sich der direkte Zusammenhang zwischen Update und Schaden oftmals jedoch nicht eindeutig nachweisen lässt, bleiben Verbraucher häufig auf den entstandenen Reparaturkosten sitzen. Deshalb möchten viele betroffene Halter ihre manipulierten Fahrzeuge zurückgeben.
Diese rechtlichen Möglichkeiten bestehen im Abgasskandal
Wer wegen des Abgasskandals den Anspruch auf ein Neufahrzeug durchsetzen möchte, kann dies nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Höhe von zwei Jahren ab dem Kauf- bzw. Übergabedatum des jeweiligen Fahrzeugs tun. Bei Gebrauchtwagen gibt es in der Regel sogar nur eine einjährige Gewährleistungsfrist.
Es gibt aber auch darüber hinaus Möglichkeiten, um sich juristisch gegen die Folgen des Abgasskandal zu wehren. Schließlich hätten die betroffenen Verbraucher ihre Autos sicher nicht zu den gleichen Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Skandal gewusst hätten.
So ist es grundsätzlich auch möglich, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Fahrzeugrücknahme zu bringen, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und einen Teilbetrag des Kaufpreises als Schadensersatz durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.