30.
Mrz 2022

Haftet die Bundesrepublik Deutschland für den Abgasskandal?

Wegen des Abgasskandals hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jahrelang Diesel-Fahrzeuge zugelassen, die eigentlich nicht für den europäischen Straßenverkehr geeignet waren. Ein Mann hat die Bundesrepublik Deutschland deshalb auf Schadensersatz verklagt, da er seinen manipulierten Audi A4 ohne die Typengenehmigung der deutschen Behörde niemals gekauft hätte. Der Bundesgerichtshof hat die Klage allerdings zuletzt zurückgewiesen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Der Kläger kaufte sein Fahrzeug im September 2014 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung in Höhe von rund 11.000 Kilometern für 35.440 Euro. Das Fahrzeug enthält einen von VW entwickelten Diesel-Motor des Typs EA189. Im Jahr 2015 wurde öffentlich, dass dieser Motor illegal manipuliert wurde.

Betroffene Fahrzeuge wurden nur zugelassen, da diese amtliche Abgastests erkennen konnten und in solchen Situationen in einen umweltfreundlichen Modus schalteten. Im normalen Straßenbetrieb stießen die Diesel-PKW jedoch ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. Daher hätten sie eigentlich nie zugelassen werden dürfen.

KBA war nicht in der Lage, um den Abgasskandal aufzudecken

Weil das KBA den manipulierten Fahrzeugen dennoch die Typengenehmigung erteilte, sieht der Kläger die Bundesrepublik Deutschland in der Haftung. Seiner Meinung nach habe die deutsche Kraftfahrt-Behörde mehrere EU-Richtlinien, die die Zulassungskriterien von PKW-Modellen in der Europäischen Union bestimmen, nicht ausreichend umgesetzt. Weil er sein Fahrzeug ohne diese Typengenehmigung nie gekauft hätte, fordert er Schadensersatz vom deutschen Staat.

Tatsächlich hat das KBA den Schadstoffausstoß von Autos jahrelang nur unzureichend geprüft. So gab der mittlerweile pensionierte KBA-Präsident Ekhard Zinke vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestags zu, dass die Mitarbeiter des Kraftfahrt-Bundesamtes vor dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals gar nicht dazu in der Lage waren, den Genehmigungsprozess korrekt durchzuführen.

Das liegt einerseits daran, dass nur vier KBA-Mitarbeiter für die Typengenehmigung von rund 800 Fahrzeugen verantwortlich waren. Andererseits besaß das KBA bis 2017 nicht einmal die Prüftechnik, um die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen korrekt zu messen. Stattdessen vertraute die Behörde blind auf die Vorlagen der jeweiligen Automobilhersteller und erteilte Fahrzeugen eine Typengenehmigung, die diese eigentlich nicht hätten erhalten dürfen.

EuGH soll Haftungsfrage der Bundesrepublik klären

Dass die BGH-Richter die Klage des Mannes nun zurückverwiesen, liegt vor allem daran, dass Deutschlands oberste Zivilrichter sich gar nicht in der Verantwortung sehen, um über diese Frage zu entscheiden. Stattdessen kommunizierten sie in ihrer Entscheidungsverkündung, dass das Verfahren auf ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet werden müsse. Das bedeutet: Der EuGH soll sich der Sache annehmen und diese klären.

Ob und wann sich die EuGH-Richter mit dem Thema befassen, ist aktuell unklar. Bis es dort zu einer Entscheidung kommt, könnten jedoch noch Jahre vergehen. Allerdings es ist auch unabhängig davon möglich, bereits heute erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Die BGH-Richter haben nämlich bereits mehrfach bestätigt, dass betroffene Verbraucher Entschädigungsansprüche gegenüber den verantwortlichen Herstellern durchsetzen können.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

So besteht unter anderem die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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