31.
Mai 2021

In Hamburg könnte es weitere Diesel-Fahrverbotszonen geben

In Deutschlands zweitgrößter Stadt, Hamburg, könnte es bald zu weiteren Einschränkungen für Dieselfahrer kommen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am vergangenen Freitag abschließend mit den Hamburger Luftreinheitsplänen befasst und diese als unzureichend bewertet. „Die Erwägungen von Fahrverboten sind im Plan aufzunehmen“, sagte Andreas Korbmacher, Vorsitzender des 7. Senats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Umwelt-Organisationen klagten gegen drei Städte

Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Städte Hamburg, Kiel und Ludwigsburg. Die Umwelt-Organisationen forderten eine Überarbeitung der Luftreinheitspläne dieser Städte, denn der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde dort im Jahresmittel seit mehreren Jahren überschritten.

Während in Hamburg nun neue Fahrverbotszonen für Diesel-Autos entstehen könnten, ist dies in Ludwigsburg nicht nötig. Dort sei die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes zeitnah absehbar, erklärten die Leipziger Richter am Freitag. Überarbeitet muss der Luftreinhalteplan der Baden-Württembergischen Stadt dennoch.

Kieler Autofahrer müssen hingegen noch länger abwarten, ob auch in der Hansestadt strengere Maßnahmen zur Einhaltung der Umweltrichtlinien ergriffen werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG). Dort muss zeitnah entschieden werden, ob auch der Luftreinheitsplan in Kiel überarbeitet werden muss.

Diesel-Fahrverbote führen unter anderem zu Wertverlusten – Schadensersatz möglich

Im Jahr 2018 hat Hamburg erstmals Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen, um die Luftverschmutzung in der Stadt zu reduzieren. Für betroffene Fahrzeughalter sind die Verbote mit mehreren Konsequenzen verbunden: Sie müssen Umwege und auch Wertverluste ihres Fahrzeuges in Kauf nehmen, denn die Nachfrage nach gebrauchten Dieseln wird durch neue Fahrverbotszonen sicher nicht zunehmen.

Viele Fahrzeughalter können sich jedoch wehren: PKW-Besitzer, deren Autos vom Abgasskandal betroffen sind, haben die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Hersteller vorzugehen. Die manipulierten Fahrzeuge haben deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen, als es erlaubt war. Das ist Betrug und ein Mitgrund für die Errichtung dieser Fahrverbotszonen. Darüber hinaus haben Diesel-Fahrzeuge seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals enorm an Wert verloren. Diese Entwicklung betrifft nachweislich manipulierte PKW besonders stark.

Unter anderem deshalb können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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