13.
Nov 2023

Investmentfonds locken aus Profitgier mit falschen Umweltversprechen

Viele Verbraucher bevorzugen nachhaltige Produkte. Dies trifft nicht nur auf klassische Konsumgüter zu, sondern beispielsweise auch auf Finanzprodukte wie Fonds. Folglich haben fast alle namhaften Vermögensverwalter in den vergangenen Jahren sogenannte ESG-Fonds aufgesetzt. Mit entsprechenden Fonds soll ausschließlich in Unternehmen investiert werden, die sich durch einen besonderen Fokus auf ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie ihre Unternehmensführung auszeichnen. Viele dieser vermeintlich nachhaltigen Fonds können dieses Versprechen allerdings nicht einhalten.

Fast 50 Prozent aller nachhaltigen Fonds waren in schmutzige Geschäfte investiert

Ein internationales Medienteams rund um das Handelsblatt veröffentlichte im vergangenen Jahr eine Analyse, wonach knapp 48 Prozent aller als besonders nachhaltig deklarierten Fonds in Europa in Kohle, Öl oder die Luftfahrtbranche investiert waren. Mittlerweile haben viele dieser Vermögensverwalter ihre als besonders grün deklarierten Fonds einfach herabgestuft, sodass betroffene Anleger plötzlich in weniger nachhaltige Fonds investiert sind. Doch für einige Vermögensverwalter hatten die fehlerhaften Angaben zur Nachhaltigkeit auch ernsthafte Konsequenzen.

Gegen die DWS, die zu den größten Fondsanbietern in Deutschland zählt, wurde beispielsweise in diesem Jahr aufgrund falscher Angaben zur Nachhaltigkeit der eigenen Fondsprodukte eine Geldstrafe in Höhe von 19 Millionen US-Dollar von der US-Börsenaufsicht SEC verhängt. Es war die höchste Geldstrafe, die jemals wegen sogenanntem Greenwashing verhängt wurde. Auch in Deutschland laufen derweil noch Ermittlungen gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank.

Fehlerhafte Angaben zur Nachhaltigkeit: Anlegerklagen sind möglich

Unternehmen wie die DWS müssen allerdings nicht nur mit Strafzahlungen aufgrund ihrer irreführenden Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit einzelner Fonds rechnen. Stattdessen sind auch Anlegerklagen möglich. Schließlich haben die entsprechenden Vermögensverwalter ihre Fonds mit hoher Wahrscheinlichkeit nur deshalb fehlerhaft beworben, um mehr Kunden von einem Investment zu überzeugen und letztlich mehr Profit mit den oft hohen Fondsgebühren zu machen.

Betroffene Anleger haben daher oft die Möglichkeit, ihr eigenes Investment rückgängig zu machen, wenn sie dieses vor allem aufgrund irreführender Aussagen zur Nachhaltigkeit des jeweiligen Fonds getätigt haben. Entsprechende juristische Schritte einzuleiten, ergibt vor allem dann Sinn, wenn das jeweilige Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.

Greenwashing: Kostenfreie Erstberatung für betroffene Anleger

Wer wegen Greenwashing gegen einen Fondsanbieter vorgeht, hat die Möglichkeit, das investierte Geld komplett zurückzufordern und auch Fondsgebühren von dem jeweiligen Vermögensverwalter zurückzubekommen. Schließlich hätten betroffene Anleger ihr Investment nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen getätigt, wenn sie zum Investitionszeitpunkt bereits von den falschen Angaben zur Nachhaltigkeit gewusst hätten.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei informiert Anleger beispielsweise auf einer Landingpage zum DWS-Greenwashing-Skandal über ihre möglichen Rechtsansprüche in der Sache, berät aber grundsätzlich auch Anleger anderer Fondsanbieter über ihre juristischen Möglichkeiten im Bereich Greenwashing.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: